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Hallo Odin,
also "freiberuflich" ist für die Sache falsch, da dies nur Anwälte, Ärzte usw. sind. Hier natürlich selbstständig, also Gewerbe anmelden und wie du schon schreibst, die Arbeit in Rechnung stellen.
Was man da für einen Stundensatz nehmen kann, keine Ahnung!
Denke, das dies hier der ein oder andere schreiben kann.
Zu bedenken ist: Eine Art der Buchführung, hier sollte die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben reichen (bin mir aber nicht sicher). BG = Berufsgenossenschaft, IHK Mitgliedschaft.
Empfehle dir, bei der örtlichen IHK eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
mfg
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