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IIRC ist das Mitbringen und Trinken in der Umkleide auf jeden Fall erlaubt, egal was der Studiobesitzer in seinen Vertrag reinschreibt, auf der Trainingsfläche kann er es jedoch _vielleicht_ untersagen - das ist wohl strittig.
Hier mal ein Aufsatz dazu: http://jurawelt.com/aufsaetze/8263?stylelite=1
Meine Meinung: Wenn mir ein Studiobesitzer auch das Umkleide-Trinken verbieten würde würde ich ihm was husten. Ich erwarte nichts vom Personal, weder Tipps, Kurse, noch Schwätzchen, sondern gehe in das nächstgelegene Studio, das meine Ausstattungsansprüche und meine Preisvorstellung erfüllt. Ich verhalte mich beim Training unauffällig, besetzte nicht mehrere Geräte gleichzeitig oä, mache also keinen Ärger. Aber nur weil der Besitzer meint er wäre der King (hermann ...) und sein Geschäftsmodell auf Teufel komm raus auf den Verkauf von Supps und Getränken ausrichtet ist das nicht mein Problem bzw mein Ärgernis.
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