Ich würde den Sachverhalt mit dem Inhaber absprechen und auch die Sondervereinbarungen in die Mitgliedschaft aufnehmen.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du in dieser Stadt nicht mehr studierst und den Zweitwohnsitz aufgegeben hast sollte es keine Probleme geben.

Rein rechtlich ist der Zweitwohnsitz bei Vertragsabschluss der entscheidende.