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@ nicole:
ich weiß nicht, ob ich deine Aussagen falsch verstanden habe, oder ob du es wirklich so meinst:
"Wie auch immer... Generell gilt der Haftungsausschluss:
Eine Haftung des Fitnessstudios für evtl. auftretende Schäden welche sich das Mitglied bei der Benutzung unserer Einrichtungen und Geräte selbstverschuldet zuzieht sind ausgeschlossen.
Dein Kumpel muß beweisen können das die Schuld beim Studioinhaber liegt und das der seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Zum Beispiel durch falsche Befestigung oder dergleichen.
Ist eine schwierige Sache, denke ich. "
Der Knackpunkt ist das Wort "selbstverschuldet", denn wenn ich meine Übungen korrekt ausführe, jedoch das Seil defekt ist, dann liegt keine Selbstverschuldung vor. Der Punkt, daß den Studiobetreiber ein Verschulden treffen muß - ist natürlich richtig - nur ist das bereits dadurch gegeben, wenn sich seine Geräte nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, was ja wohl bei einem angerissenen Kabel u.s.w. der Fall ist. Denn selbst wenn der Trainierende seid Jahren dabei ist und die Geräte deshalb bestens kennt, kann ihm nicht vorgeworfen werden, wenn er die Geräte nicht vor der Benutzung ausgiebig nachschaut und sich dann bei korrekter Ausführung verletzt. Von daher sehe ich überhaupt kein Problem darin, dem Betreiber ein Verschulden nachzuweisen.
Aber wenn schon mal eine Dame vom Fach vor Ort ist, kannst du mir ja auch sicherlich die Frage beantworten, ob es eine Institution gibt, die Fitnesstudius im Lauf der Zeit mal überprüft - vergleichbar mit TÜV oder sowas????
Allerdings fände ich es auch ne Frechheit, wenn Trainierende bei eigenen Schäden zum Betreiber gehen und bei Schäden, die man selbst angerichtet hat nichts sagt. Soviel Mum sollte jawohl jeder haben - ob versichert oder nicht. Denn das eigentlich jeder versichert ist, du spielst hier auf die Private Haftpflichtversicherung an, ist leider auch nicht richtig. Statistiken zeigen, daß jeder 4 nicht Haftpflichtversichert ist, bzw. jeder 2 nur unzureichend. Sonst gebe es heutzutage keine Forderungsausfallversicherung, die eben genau dann aufkommen, wenn ich durch jemanden geschädigt werde der keine Haftpflicht bzw. Vermögen zum Ersetzen meines Schadens hat.
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