5. Die Griffweite der Hände darf 81 cm, gemessen zwischen den beiden Zeigefingern
(beide Zeigefinger müssen innerhalb der 81 cm Markierung liegen und wenn die
maximale Griffweite genutzt wird, muss der gesamte Zeigefinger die 81-cm-
Markierung überdecken), nicht überschreiten. Für den Fall dass der Heber aufgrund
einer alten Verletzung oder anatomischen Schäden die Hantelstange nicht gleichmäßig
mit beiden Händen greifen kann, muss er die Kampfrichter vor jedem Versuch darüber
informieren, und falls notwendig, wird die Hantel entsprechend markiert. Die
Verwendung des „Reverse Grip“ („umgekehrter Griff“) ist verboten.
so stehts beim bvdk drinn

also wie eng man drückt ist egal
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