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  1. #21
    Neuer Benutzer
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    Strafgesetzbuch
    Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
    14. Abschnitt - Beleidigung (§§ 185 - 200)
    § 186
    Üble Nachrede
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    14. Abschnitt - Beleidigung (§§ 185 - 200)
    § 187
    Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    ========
    druck denen das mal aus und frag wie es weiter gehen soll!
    mfg

  2. #22
    Eisenbeißer/in
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    die anzeige wird zwar wegen zu geringfügig eingestellt, aber die tuse hat zuerst bestimmt maln schock, wenn sie das erfährt. außer sie ist jura studentin, dann bekommt die bestimmnt nen lachkrampf

  3. #23
    Men`s Health Abonnent Avatar von kyuss
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    1. Besorg dir ein Pfund Puderzucker und mehrere kleine Tütchen.

    2. Pack den Zucker in die Tütchen und diese in einen durchsichtigen Beutel.

    3. Komm zu dem Zeitpunkt ins Studio an dem am Meisten los ist an der Theke

    4. Geh zur Bedienung, knall ihr die Tüte auf den Tresen und bitte sie mit vieldeutigem Grinsen dem Studiobetreiber auszurichten dass "die Lieferung" jetzt da ist.

    5. So oft wiederholen bis du ne Entschuldigung und ne Entschädigung rausgeschlagen hast (oder der Vertrag gekündigt wird)



    (Geht auch mit Pornoheftchen oder leeren Testo-E Verpackungen)



  4. #24
    Neuer Benutzer
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    Um das Ganze mal auf den Punkt zu bringen ... Du hast schon ganz recht. Du scheinst echt belastbar zu sein. Also ich wäre denen schon bei der ersten Anschuldigung ins Gesicht gesprungen. Wo gibt es denn sowas? Wahrscheinlich hätte ich sowas gemurrt wie: Sie haben wohl offenbar zu viele Kunden ... oder so.

    Des Weiteren würde ich dir wirklich davon abraten gegen die zu klagen. Du bist im Recht, ganz ohne Zweifel. Leider weiß ich nicht, ob es sich bei deinem Fitnessstudio um ein größeres "Imperium" handelt oder um einen Privatklub. Bei den Großunternehmen ist davon auszugehen, dass eine ganze Armee von Anwälten besitzen - noch dazu mit Prädikatsexamen. Du als "kleines Würstchen" (jetzt in ironischer Bedeutung) kannst dann voraussichtlich relativ wenig ausrichten. Es gibt immer Gesetzeslücken, durch die es ihnen gelingt zu entfliefen. Handelt es sich um ein privates "Geschäft" so wäre eine Klage eventuell andenkbar, obwohl ich der Meinung bin, dass dies den Rahmen vielleicht sprengen würde.

    Wenn du jetzt nicht allzu sehr an diesem Studio hängst, such dir doch einfach ein Neues. Du bist doch wer und kannst überall trainieren und musst dich nicht an diesem Studio festklammern. That's business life. Das ist freie Marktwirtschaft. Von mir aus kannst du auch noch schlecht überall von der Klitsche reden und dann werden sie sehen, was ihnen ihre Kundenfreundlichkeit für traumhafte Bilanzen beschert. Ich fragemich ohnehin, wie sie sich bei der heutigen Marktsituation solcherlei Geschäftspolitik leisten können. Sie werden schon wissen warum. Also - sieh das ärgerliche Brimborium doch einfach als gute Chance für ein besseres Studio an.

    In dem Sinne.

  5. #25
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    Von einem Anwalt würd ich abraten. Du verlierst sofort.
    Du mußt nachweisen woher du die Karte hast. Denkst du die Cheffin tut dir den gefallen und belastet sich oder ihre angestellten selber ? Und gibt zu das die Karte von ihr kommt, wenn du Sie anzeigst ?
    Ich würds nicht probieren und das Studio wechseln.

  6. #26
    Sportbild Leser/in
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    Zitat Zitat von kyuss
    1. Besorg dir ein Pfund Puderzucker und mehrere kleine Tütchen.

    2. Pack den Zucker in die Tütchen und diese in einen durchsichtigen Beutel.

    3. Komm zu dem Zeitpunkt ins Studio an dem am Meisten los ist an der Theke

    4. Geh zur Bedienung, knall ihr die Tüte auf den Tresen und bitte sie mit vieldeutigem Grinsen dem Studiobetreiber auszurichten dass "die Lieferung" jetzt da ist.

    5. So oft wiederholen bis du ne Entschuldigung und ne Entschädigung rausgeschlagen hast (oder der Vertrag gekündigt wird)



    (Geht auch mit Pornoheftchen oder leeren Testo-E Verpackungen)




    naja, ich würd mein augenmerk auch darauf legen, sofort aus dem vertrag rauszukommen. der rest würde wahrscheinlich sehr schwierig bis unmöglich zu erreichen..

  7. #27
    Gesperrt
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    Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.

    Ich würde einfach nicht mehr bezahlen und nicht mehr hingehen.

  8. #28
    Neuer Benutzer
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    Dann bekommst Du nach gewisser Zeit einen Brief vom Amtsgericht, musst dann Widerspruch einlegen. Der Betreiber des Studios wird als nächstes zum Rechtsanwalt gehen und eine Klage formulieren.

  9. #29
    Sportstudent/in Avatar von AndreasB
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    klärs doch erstmal mit der chefin wenn du dich mit ihr so gut verstehst, danach kannste immernoch kündigen.

    weiss jetzt nicht mehr wer dich so blöd angemacht hat, aber vllt bekommen die angestellten dann ne abmahnung von der chefin. wär doch auch ne gewisse art von befriedigung wenn ihr job vllt nicht mehr sicher wär, weil so thekenaufsichtspersonal gibts ja wie sand am meer.

  10. #30
    Eisenbeißer/in Avatar von StefanFischer
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