Ein Studiobesitzer muß einer vorfristigen Auflösung des Vertrages auch bei Umzug nicht zustimmen. Wenn der Richter nach aktuellem Mietrecht entscheidet muss die Erstlaufzeit des Vertrages unbedingt erfüllt werden, selbst wenn der betroffene nach Timbuktu zieht. Sieht der Richter Die Mitgliedschaft als eine Kombination aus Miet und Dienstleistungsvertrag, kan mal so, mal so entschieden werden. Ist das Abo als reine Dienstleiszung anzusehen (sehr selten) so kann der Vertragsnehmer die Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen und hat ein Redcht auf außertordentliche Kündigung.
Wie dem auch sein. Alle Studiobesitzer die ich kenne lassen einen aus Kulanz aus dem Vertrag, wenn der Umzug durch eine amtliche Anmeldebscheinigung nachgewiesen wird. Frag ihn einfach!