Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
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    Bodytec Köln-Pulheim: vergebe Mitgliedschaft umsonst

    Ich hab einen Vertrag im Bodytec in Köln Pulheim.
    Wegen Umzug kann ich dort nicht mehr trainieren und suche jemanden, der meine Mitgliedschaft übernimmt!
    Was ihr davon habt: ihr spart Euch die Anmeldegebühr!

    Bitte hier oder per PM melden!

    Henning

  2. #2
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    Du kannst einfach kündigen wenn du umziehst - das Studio hat keinerlei rechtliche Handhabe dagegen - egal was auch immer im Vertrag stehen mag.

  3. #3
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    laut vertrag min 50km.
    laut meinem neuen studio sind gesetzliche vorschrift 30km.
    wo steht geschrieben dass es nicht rechtens ist?

  4. #4
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    Wenn ich mich recht erinnere ist das Gesetz etwas unschärfer geschrieben - da steht IMHO etwas von Zumutbarkeit. 50 Kilometer und auch 30 sind sicherlich nicht mehr zumutbar. Als zumutbar gilt meines Wissens nach lediglich, falls man innerhalb des Ortes bzw. StadtTEILes umgezogen ist.

  5. #5
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    ich bin dir sehr dankbar für deine hilfe.
    ich denke, das ganze bringt mir aber nichts wenn ich es nicht schwarz auf weiss vorlegen kann. wo kann man diese vorschriften denn nachlesen?
    ich bin jetzt 20-25 autominuten entfernt, ich finde das ist noch zumutbar, aber mir einfach zu teuer auf die dauer.

  6. #6
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    So weit ich weiss war in der Mens Health dieses Jahr ein Artikel über sämtliche Kündigungsmöglichkeiten gestanden - ich weiss aber die Ausgabe leider nicht mehr. Vielleicht hilft ja eine Mail an die Redaktion?

  7. #7
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    ein paar Hinweise findest Du hier:

    http://www.bbszene.de/board/viewtopic.php4?t=39288

    und hier:
    http://www.vz-nrw.de/UNIQ10626650623...rw.de//doc387A

    Zitat:
    Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung)
    Ändern sich die Lebensumstände des Kunden gravierend und war ihm das bei Vertragsabschluss nicht bekannt, ist eine Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar. Man kann dann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und sich dazu auf § 314 BGB berufen. Klauseln, die dieses Kündigungsrecht ausschließen, sind unwirksam. Fraglich ist, wann ein wichtiger Grund vorliegt. Das sehen die Gerichte unterschiedlich.

    Beim Umzug in einen anderen Ort oder Stadtteil oder im Falle einer ernsthaften, dauernden Erkrankung kann nach unserer Ansicht der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Das Studio darf zum Nachweis der Erkrankung ein ärztliches Attest verlangen. Eine amtsärztliche Bescheinigung ist jedoch nicht erforderlich.

  8. #8
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    Ein Studiobesitzer muß einer vorfristigen Auflösung des Vertrages auch bei Umzug nicht zustimmen. Wenn der Richter nach aktuellem Mietrecht entscheidet muss die Erstlaufzeit des Vertrages unbedingt erfüllt werden, selbst wenn der betroffene nach Timbuktu zieht. Sieht der Richter Die Mitgliedschaft als eine Kombination aus Miet und Dienstleistungsvertrag, kan mal so, mal so entschieden werden. Ist das Abo als reine Dienstleiszung anzusehen (sehr selten) so kann der Vertragsnehmer die Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen und hat ein Redcht auf außertordentliche Kündigung.
    Wie dem auch sein. Alle Studiobesitzer die ich kenne lassen einen aus Kulanz aus dem Vertrag, wenn der Umzug durch eine amtliche Anmeldebscheinigung nachgewiesen wird. Frag ihn einfach!

  9. #9
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    Zitat Zitat von Tequila
    ich bin dir sehr dankbar für deine hilfe.
    ich denke, das ganze bringt mir aber nichts wenn ich es nicht schwarz auf weiss vorlegen kann. wo kann man diese vorschriften denn nachlesen?
    ich bin jetzt 20-25 autominuten entfernt, ich finde das ist noch zumutbar, aber mir einfach zu teuer auf die dauer.
    Du bist doch sicher Rechtschutzversichert! Nutz das und nimm dir nen Anwalt der berät dich dann für lau!

    Gruß Marcel16

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