Zitat Zitat von Kato
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Such dir eins aus .
Es ist ein Verstoss , aber leider noch nicht unter Strafe gestellt.
Ja aber nur ein Verstoß wenn Deutschland als Staat Eigentümer von Mac Fit wäre.
Der von Dir genannte Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz (GG) bindet gem. Art 1 Abs. 3 GG unmittelbar nur den Staat. Es gibt aber hin und wieder eine Drittwirkung der Grundrechte auch im Privatrecht. Halte ich aber nichts von. Trifft hier auch nicht zu, weil Mac Fit kein Fitnessbudenmonopol hat(Gab mal soetwas als Ausländer gegen den Vermieter klagten, weil sie ihre Parabolantenne aufs Dach haben wollten, obwohl es Kabel gab um ihre Heimatprogramme zu sehen). Soll sich doch jeder aussuchen dürfen wen er als Mitglied haben will.
politisch korrekteste Grüße,
hi