laut gesetz gibt es kein rücktrittsrecht bei verträgen.

ausnahmen hiervon: haustürgeschäfte - gehe aber davon aus das du ja nicht den vertrag gemacht als jemand zu dir kam - daher kein rücktritt.

und dann noch wenn etwas entsprechendes im vertrag steht. steht da nix - kein rücktrittsrecht.


sowas wie ein generelles rücktrittsrecht (keine ahnung was man so sagt : 8 oder 14 tage) sowas gibt es definitiv nicht.

höchstens noch die möglichkeit mal mit dem besitzer zu sprechen und evtl. aus dem vertrag rauskaufen!!!

fragen kostet nix.