laut gesetz gibt es kein rücktrittsrecht bei verträgen.
ausnahmen hiervon: haustürgeschäfte - gehe aber davon aus das du ja nicht den vertrag gemacht als jemand zu dir kam - daher kein rücktritt.
und dann noch wenn etwas entsprechendes im vertrag steht. steht da nix - kein rücktrittsrecht.
sowas wie ein generelles rücktrittsrecht (keine ahnung was man so sagt : 8 oder 14 tage) sowas gibt es definitiv nicht.
höchstens noch die möglichkeit mal mit dem besitzer zu sprechen und evtl. aus dem vertrag rauskaufen!!!
fragen kostet nix.
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