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Re: Stellungnahme
 Zitat von C.T.
Zu den AGBs ..., auch da haben wir Änderrungen vorgenommen,
Rückgaberecht und Garantie
Es besteht ein 8-tägiges Rückgaberecht. Sollten Sie mit einem Artikel unzufrieden sein, so können Sie diesen unbenutzt in der Originalverpackung an uns zurücksenden (bei Hygieneartikeln / Lebensmitteln ( Nahrungsergänzungen ) und Sonderanfertigungen ist keine Rückgabe möglich). Wenn Ihre bestellten Artikel Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamieren Sie diese bitte sofort nach Erhalt der Ware bei uns unter der unten genannten Email Adresse. Transportschäden reklamieren Sie bitte umgehend beim Zusteller und dann bei uns. Bei anerkannter Reklamation werden wir für Tausch oder Nachbesserung sorgen sofern möglich. Rücksendungen sind grundsätzlich frei zu machen. Unfreie Rücksendungen werden durch uns nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation wird der Betrag gutgeschrieben oder verrechnet.
Der gravierenste Fehler ist im 4. Wort... aber auch der rest bietet noch einiges an Angriffsfläche.
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30.03.2006 12:09 w
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Hallo,
also Änderrungen wurden schon durchgeführt, die Angaben für MwSt steht immer da wenn sich ein Kunde angemeldet hat oben Rechts im Bild.
In unseren AGB's ist jetzt auch ein Eintrag zu finden.
Impressum hat nun auch die Telefon Nr.
Bei BMS wurde eine Liste angefordert mit Produkten die in DE erlaubt sind, dient gleich als Absicherrung, Bücherpreise werden angepasst,
zu den 10 % von M.K. er meinte da nicht die MwSt., die 7 % werden bei uns im Shop automatisch mit eingerechnet, sieht auch jeder Kunde bei seiner Bestellung.
Was die Preisempfehlung angeht, die kommen jetzt auch noch mit rein. Ist uns auch ganz Recht somit sieht man den Preis unterschied
Sollte noch jemanden was auffallen wir werden es entsprechend anpassen.
Wir freuen uns das hier viele Hinweise kommen, und ich denke mal das auch andere Shop Betreiber die das hier lesen, evt. dadurch Hilfe bekommen.
Gruß Christian
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wie verhält es sich denn mit der mwst auszeichnung bei kleinunternehmern, die nach § 19 ustg. von der umsatzsteuer befreit sind?
die dürfen keine mehrwertsteuer ausweisen...
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Also ich kann das CreaExtrem und auch tryptophan kaufen, und die sind laut unserem Lebensmittelsachverständigen nicht in Deutschland verkehrfähig.
laut dem von Peak und dem öffentlich bestellten und vereidigtem Lebensmittelchemiker des Institutes Arotop-Food-Creation in Mainz (Germany). schon genau wie ale anderen Produkte die bei Peak nicht als ardcore Produkte engestuft sind auch.
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Verkehrsfähig oder nicht kann man doch nicht pauschalisieren. In der Schweiz zumindest nicht. Da kommt es auf die Dosierung an, und erst recht auf die empfohlene tägliche Verzehrungsmenge.
Beispiel:
Vitamine darf man in der CH um 300% über dem vom BAG (Bundesamt für Gesundheit) vorgeschlagenen täglichen Bedarf überdosieren. Beim Vitamin B12 wären das z.b. 3mikrogramm. Ist die Dosierung ODER die Verzehrungsempfehlung höher, ist das Produkt nicht verkehrsfähig.
Wie gesagt, ist in der CH so, evtl. in D anders.
Und die Aussage, dass die Aussage des Herstellers als "Absicherung" dient, ist mehr als lächerlich. Jeder ist für die von ihm vertriebenen Produkte SELBST verantwortlich.
Gruss
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da hat Rollmann 100% recht.
Aber es gibt och in der Schweiz auch sachen die nicht erlaubt sind oder? Z.B. HCA oder kommt es da auch nur auf die dosierung an Wie muss ich mir das vorstellen? Gibt es da eine Liste mit erlaubten bzw. nicht verkehrsfähigen stoffen ?
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@-saug-:
Einmahl mehr spreche ich für die Schweiz:
Ja, gibt es, und die Liste ist abschliessend. Das heisst, alles was nicht drauf ist, muss erst mal bewilligt werden. Lächerlicherweise ist da nicht mal Glutamin drauf, d.h., jeder der ein Glutaminprodukt importiert, das es noch nicht in der CH gibt, muss das beim BAG bewilligen lassen für teures Geld (ca. CHF 1000.-). Findest du übrigens vieles in den Lebensmittelverordnungen.
Gruss
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wo finde ich diese Liste ? währe mal interesant zu wissen wie das ind der Schweiz geregelt ist, ob genau so planlos und lächerlich wie in Deutschland.
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 Zitat von newxxxxbie
wie verhält es sich denn mit der mwst auszeichnung bei kleinunternehmern, die nach § 19 ustg. von der umsatzsteuer befreit sind?
die dürfen keine mehrwertsteuer ausweisen...
Dann natürlich nicht, aber das muss dann eben auch auf jeder Seite stehen.
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 Zitat von -saug-
Also ich kann das CreaExtrem und auch tryptophan kaufen, und die sind laut unserem Lebensmittelsachverständigen nicht in Deutschland verkehrfähig.
laut dem von Peak und dem öffentlich bestellten und vereidigtem Lebensmittelchemiker des Institutes Arotop-Food-Creation in Mainz (Germany). schon genau wie ale anderen Produkte die bei Peak nicht als ardcore Produkte engestuft sind auch.
Na und, da kommt einer von Deinem Lebensmittelamt und denkt sich, ach das CEE ist doch in D verboten, telefoniert ein wenig rum und schwupps stehen die Jungs in blau/grün vor der Tür und durchsuchen Deinen Laden.
beschlagnahmen Deine unterlagen, Deine Rechner, Deine Ware usw.
Wenn Du denen dann erzählst das ein Institut xy aus Z blabla gesagt hat, nicken Sie freundlich und packen weiter ein.
Umstrittene Produkte immer mit dem zuständigen Lebensmittelamt absprechen, es gibt da von Bundesland zu Bundesland andere Ansetze, und immer schön Allgemeinverfügungen beim Bundesamt beantragen
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