So einfach isses auch wieder nicht.Zitat von Cockroach
Erstmal ist ein Vertrag ein Vertrag.
Genauso wie die Studioinhaber es nicht gerne sehen, wenn sich Kunden aus den Verträgen davonschleichen wollen, ist der Betrieb auch verpflichtet einen einmal geschlossenen Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zu erfüllen.
Daneben gibts natürlich noch die Hausordung und meistens eine Klausel, die bei Verstössen gegen dieselbe eine Kündigungsrecht des Betreibes vorsieht. jetzt kommtzs halt daruf an, was in der Hausordung steht und wie eng man das auslegen will.
Beispiel: Es steht drin "Training nur mit untergelegtem Handtuch". Im Normalfall wird ein vergessenes Handtuch vielleicht ne Ermahnung oder vielleicht auch nur ne flapsige Bemerkung bewirken, wenn derjenige aber "auf der Abschussliste steht" kann das als Kündigungsgrund herangezogen werden.
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