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  1. #1
    Sportbild Leser/in
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    Wasserdichter Vertrag

    kann mir bitte einer von euch ein muster von einen Vertrag posten.
    Miet- oder Mitgliedschaft?????? Der Wasserdicht ist.
    hab des mit den Atest und so durchgelesen es ist aber doch so das der Studiobetreibe auch mit den Beiträgen rechnet und sich auch neue Geräte anschaft oder Mitarbeiter einstellt. und wenn ein Mitglied unbegründet, weil der jenige keine Lust mehr hat oder was auch immer einfach so kündigt mit Atest, ist das einfach nicht korekt und da muss man sich einfach wären.

  2. #2
    Neuer Benutzer Avatar von Bullshit
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    Gibt es nicht wenn ein Arzt sagt er kann nicht mehr dann kann er nicht und dann sagt der Gesetzgeber er brauch auch nich Zahlen da keine Leistung in Anspruch genommen wird!

  3. #3
    Sportbild Leser/in
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    des kann stimmen wenn der jenige wircklich krank ist.
    wie sehen den deine Vertäge aus.

  4. #4
    Eisenbeißer/in
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    Oh mein Gott!
    Bitte gebt euch etwas mehr Mühe mit der Orthografie.
    Mal vertippt, ok, aber so wird einem ja ständig das Klischee vom volldoofen BB um die Ohren gehauen.

    on topic:
    Es gibt keine wasserdichten Verträge, da bestimmte Klauseln und Bedingungen oft Auslegungssache sind und keiner der Vertragspartner übervorteilt werden soll.

    Je kundenfreundlicher der Vertag gestaltet ist, desto weniger wird er vor Gericht getestet werden müssen.
    Natürlich wird dem Studiobetreiber dabei auch ein wirtschaftliches Interesse zugestanden.

  5. #5
    Eisenbeißer/in Avatar von Dream
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    Zitat Zitat von Bullshit
    Gibt es nicht wenn ein Arzt sagt er kann nicht mehr dann kann er nicht und dann sagt der Gesetzgeber er brauch auch nich Zahlen da keine Leistung in Anspruch genommen wird!
    @Bullshit, das ist Bullshit.
    Es gibt Rechtssprechungen zu genüge, die das Gegenteil besagen. Ich besorge die Aktenzeichnen von den verschiedenen LG's und stell sie hier schnellstmöglich rein.

  6. #6
    60-kg-Experte/in
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    Zitat Zitat von Dream
    @Bullshit, das ist Bullshit.
    Es gibt Rechtssprechungen zu genüge, die das Gegenteil besagen. Ich besorge die Aktenzeichnen von den verschiedenen LG's und stell sie hier schnellstmöglich rein.
    Na da bin ich aber mal gespannt . Also wenn ein Arzt sagt das geht nicht - dann geht es nicht. Punkt aus. Auch nicht mit irgendwelchen komischen Schreiben, wie von dir im anderen Thread gepostet.

  7. #7
    Eisenbeißer/in
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    ich versteh den tonno überhaupt nicht! will der ein muster eines vertrages haben, bei dem man auf keinen fall aussteigen kann???

    selbst wenn man reinschreibt, dass eine kündigung aus gesundheitlichen gründen nicht möglich ist, kommt man aus dem vertrag mit attest raus. weil einfach dieser satz nicht rechtens ist und der vertrag so gelesen wird, als ab diese zeile durchgestrichen ist.


    PS: konnte mal wegen nen bruch 6 wochen nicht trainieren. der chef hat dann die kohle der 6 wochen kulanterweise nicht eingezogen (hätte ers getan, wäre ich weg) und den vertrag haben wir dann einfach um 6 wochen insgesamt verlängert.

  8. #8
    Neuer Benutzer Avatar von Bullshit
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    Zitat Zitat von Dream
    @Bullshit, das ist Bullshit.
    Es gibt Rechtssprechungen zu genüge, die das Gegenteil besagen. Ich besorge die Aktenzeichnen von den verschiedenen LG's und stell sie hier schnellstmöglich rein.

    Tut mir leid aber Querschnittsgelähmt ist keine Ausrede, ab zum Training ist klar!Sicher wird dir nenn Arzt wegen nehm blauen Fleck kein Sport verbieten aber wenn du willst kommst du immer aus einem Vertrag in einem Fitness Studio!Weiß aber nicht wie das mit Fitness Clubs aussieht ob es da Gesetzlich unterschiede gibt!

  9. #9
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Zitat Zitat von la merde
    selbst wenn man reinschreibt, dass eine kündigung aus gesundheitlichen gründen nicht möglich ist, kommt man aus dem vertrag mit attest raus. weil einfach dieser satz nicht rechtens ist und der vertrag so gelesen wird, als ab diese zeile durchgestrichen ist.
    .
    Nur eine Idee: Auszug eines Vertrags .....

    Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass die Mitgliedschaft in der ersten Vertragslaufzeit (24 Monate) auch bei Krankheit nicht unterbrochen oder gekündigt werden kann. Danach gelten die Kündigungsfristen laut AGBs.

    ----------------------------
    Unterschrift Mitglied

    M.

  10. #10
    Sportbild Leser/in
    Registriert seit
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    73
    kann mir bitte einer einen Vertrag posten der so gut es geht Wasserdicht ist.

    wenn jemand wirklich krank ist gibt es doch gar keine Frage der kommt natürlich raus, dass ist aber meistens nicht so! Und das wist ihr auch.

    Die Studiobetreiber verstehen schon was ich meine!

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