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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Eisenbeißer/in
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    Zitat Zitat von DerKlotz
    übrigens, man kann sich auch vor vertragsabschluss auskunft im schuldnerverzeichnis holen.... da kann man auch nochmal ein bischen mehr vorselektieren...
    wenn mir jemand schon so vorkommt, als ob er der typ ist mit 12 monaten laufzeit und nach 2-3 aussteigten will, dann rechne ich in meiner finanzbuchhaltung auch nicht mit den 12*monatsbeitrag.
    aber was sage ich euch: ihr seid doch die profis. ihr wisst doch, wieviele kunden ihr habt, wieviele davon bloß zahlen , aber nie trainieren und wieviele abspringen

  2. #2
    Eisenbeißer/in
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    was mir wichtig ist:

    wenn jemand ernsthaft krank ist und nichtmehr trainieren kann (z.b. wegen dem rücken), dann muss dieser auch in behandlung mit jeder woche physiotherapeut.

    denn einem kranken ist nicht geholfen, wenn er dann zu hause nichts tut, sondern nur wenn ein arzt ihm hilft seine krüppelei zu überwinden

  3. #3
    Sportbild Leser/in
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    man könnte ja einen Mietvertrag machen der denjenigen die nutzung der Räumlichkeiten erlaubt wenn mann dann z.B. eine Sauna oder ein Solarium frei im Mitvertrag hat ist es bestimmt nicht mehr so leicht aus dem Vertrag mit Atest zu kommen den man Mieter nicht nur die Geräte sonder die ganze Anlage.
    Was halte ihr davon?

  4. #4
    Discopumper/in
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    Der Trick ist, das ihr in euren Vertrag, verschiedene Breiche als Bereitstellung aufführt.
    Ihr verlangt eine Bereitstellungsgebühr.

    D.h. Cardio
    Gymnastik
    Sauna
    Kraftbereich
    Wellnessbereich und Rehabereich
    Das sollte schon mal so im Vertrag drin sein dass ihr das zur Verfügung stellt.

    Wenn nun das Attest kommt, lasst ihr euch vom Patienten abzeichnen dass er einverstanden ist, dass sein Arzt einen Zettel für euch ausfüllt wo angekreuzt werden muss was er nicht darf.

    Cardio geht zB fast immer
    ebenso die Sauna
    => der Kunde kann nur den Kraftbereich nicht mehr im vollen Umfang nutzen, den Rest schon. Da er ja nur eine Bereitstellungsgebühr zahlt bleibt es ihm überlassen ob er es nutzt ode rnicht jedenfalls funktioniert die Kündigung nicht mehr da
    er ja eine Teil noch nutzen kann.
    =>Kündigung nach der üblichen Kündigungsfrist

    sollte ein Arzt anhaken dass der Kunde gar nichts machen kann, könnt ihr an die Press gehen, denn bei den meisten Beschwerden hilft Sport und wenn das Verhidnert wird ist das ein Skandal.

  5. #5
    Sportbild Leser/in
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    Das heist also ein Mitvertrag mit Bereitstellung folgender Bereiche
    z.b. Cardiobereich
    Sauna und Wellnesbereich
    Solariumnutzung
    Kraftgerätebereich
    Zirkelbereich
    usw.
    Weis jemand vielleicht noch eine klausel die man einbauchen sollte.

  6. #6
    60-kg-Experte/in
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    Ohje, Tricks und Bauernfängerei. Und ihr wundert Euch, wenn die Kunden zu den "Billiganbietern" abwandern? Kunden hält man durch ein gutes Angebot, zielgruppenorientiert, mit gutem Preis-Leistungsverhältnis. Ansonsten kriegt ihr doch sowieso nur Stress mit den Jungs und Mädels, die nicht gescheit lesen können. Jeder Erwachsene unterschreibt doch so einen Blödsinn nicht.

  7. #7
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    417
    Zitat Zitat von rds60
    Jeder Erwachsene unterschreibt doch so einen Blödsinn nicht.
    Du würdest dich wundern.


    M.

  8. #8
    Discopumper/in
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    174
    Zitat Zitat von rds60
    Ohje, Tricks und Bauernfängerei. Und ihr wundert Euch, wenn die Kunden zu den "Billiganbietern" abwandern? Kunden hält man durch ein gutes Angebot, zielgruppenorientiert, mit gutem Preis-Leistungsverhältnis. Ansonsten kriegt ihr doch sowieso nur Stress mit den Jungs und Mädels, die nicht gescheit lesen können. Jeder Erwachsene unterschreibt doch so einen Blödsinn nicht.
    Das ist keine Bauernfängerei sondern einfach mal eine detailliertere Beschreibung des Vertragsinhaltes.

    Und das wird sehr wohl unterschrieben.
    Zumal der Kunde auch einen Anspruch auf die Bereiche hat die darin aufgeführt sind. Ist also beiderseitige Sicherheit.

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