Um noch mal auf das Rechtliche zurück zu kommen: Unter http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/8262 ist das ganz klar aufgeführt. Das erste Urteil besagte zwar, dass ein Verbot bei angemessenen Preisen möglich wäre, in der Berufung wurde aber auf Grund eines anderen Paragraphen klar gestellt, dass es sich hierbei definitiv um eine Benachteiligung des Kunden handelt. Eine solche Klausel ist also generell unwirksam.
Gruß, der General
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