Hallo,

Ich hab mal was ergoogelt. Der Text stammt von dieser Seite:

http://www.akademie.de/fuehrung-orga...g-rechnen.html


Die Unternehmer-Perspektive

Als Selbstständige und Unternehmer bekommen Sie die happige Steuererhöhung vor allem dann zu spüren, wenn Sie Geschäfte mit Privatleuten machen. Besonders ärgerlich ist das bei laufenden Verträgen, die über Bruttobeträge lauten: Automatische Preiserhöhungen sind nur dann möglich, wenn sich im Vertrag dynamische Preisangaben finden wie zum Beispiel "zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer". Die wiederum sind bei kurzfristigen Verträgen mit Verbrauchern nicht erlaubt. Eine Möglichkeit der Durchsetzung höherer Preise wegen der gestiegenen Mehrwertsteuer gibt es nur in den Fällen des Paragrafen 29 Umsatzsteuergesetz ("Umstellung langfristiger Verträge") bei Verträgen, die länger als vier Monate vor Inkrafttreten der Steuererhöhung geschlossen worden sind.

Ungeachtet dessen sollten Sie Ihre Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig auf unvermeidliche Preiserhöhungen vorbereiten. Und: Kalkulieren Sie die kommende Steuererhöhung bei Angeboten und Kostenvoranschlägen bereits jetzt ein!