Ergebnis 1 bis 10 von 33

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    75-kg-Experte/in Avatar von mibur
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    Zitat Zitat von Dream
    Wichtig:
    Innerhalb 14 Tagen nach Mitteilung kündigen!
    Warum gerade 14 Tage? Ist das eine Frist, die man in einem Anschreiben festlegt? Weiter unten steht schon was mit "... glaube ich 1 Monat ...".

    Fakten wären wichtig, obwohl ich glaube, dass es die in diesem Fall nicht geben wird.

    M.

  2. #2
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    Danke für eure Antworten!

    ich habe das schreiben am 11.07 erhalten (war datiert auf den 6.07!) und sofort die Kündigung geschrieben. Letzte Woche hatte ich mal nachgefragt, wo meine Bestätigung bleibt und man sagte mir Sie kommt. Gestern ahbe ich noch mal angerufen und da hieß es dann plötzlich, Sie könnten nix finden! Habe dann erst mal meinem Frust am Telephone etwas Luft gemacht und das ganze noch mal geschickt! Sauerei sowas. Bin jetzt mal gespannt ob ich diese Woche noch die Bestätigung bekomme. Das Problem ist halt, das die Kündigung an deren Zentrale muß und nicht an das Studio in dem ich trainiere.

    Jetzt bin ich mal gespannt wies weitergeht

  3. #3
    Sportbild Leser/in Avatar von Baumbart
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    Ein allgemeiner Tip bei sowas:

    Alle wichtigen Willenserklärungen wie Kündigung u.ä. immer per Einschreiben mit Rückschein schicken. Wenn man einiger Maßen sicher gehen will, ist es wichtig, diese nicht selbst zu schicken, sondern jemand anderen darum zu bitten. Auf der Rückseite des Schreibens läßt man denjenigen per Unterschrift bestätigen, an dem und dem Tag eine Kopie des umseitigen Schreibens an die Person/ Adresse xyz per Einschreiben geschickt zu haben. Das kann notfalls auch ruhig ein volljähriges Familienmitglied sein, denn vor Gericht wird nicht per se davon ausgegangen, daß Familienmitglieder grundsätzlich für einander Lügen.

    Ist ein wenig umständlich, aber ich mache es nur noch so, bei wichtigen Sachen.

  4. #4
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    Na ja man kanns auch übertreiben, grundsätzlich hast Du aber recht ein kleiner Formfehler und du hast vor Gericht verloren.
    Bei uns reicht aber er Poststempel als Eingangsnachweis und der Umschlag wird mit dem Schreiben aufgehoben.
    Zum Glück bekomme ich Kündigungen überwiegend mit normaler Post, Einschreiben selten und mit Rückschein ist mir noch nicht untergekommen. Was ich auch als einen kleinen Vertrauensbeweis sehe.

  5. #5
    Eisenbeißer/in Avatar von Dream
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    Also ich hab gegoogelt was das Zeug hält wegen der Widerspruchsfrist und außerordentlicher Kündigung bei Beitragserhöhung.

    Ich hab nur Widerspruchfristen bei Beitragserhöhungen im Versicherungssektor gefunden. Diese liegen zwischen 2 und 4 Wochen.

    Das mit den 14 Tagen habe ich auf einer Schulung oder in einem Konzept zur Beitragerhöhung mitbekommen, finde aber grad nichts darüber in meinem Chaosbüro.

    Es gibt meines Wissens ein Urteil das besagt, dass selbst wenn das Mitglied behauptet, es hätte kein Schreiben mit Ankündigung der Erhöhung bekommen, ein Richter darauf verwiesen hat, dass es zumutbar ist, dass man alle 2 Wochen auf seine Kontoauszüge kuckt und spätestens dort die Beitragserhöhung feststellt und spätestens dann Widerspruch einlegt.

    Vielleicht ist ja Baumbart bei der Suche nach aktueller Rechtssprechung erfolgreicher. Ich finde leider nichts handfestes.

    Gruß
    michel

  6. #6
    Sportbild Leser/in Avatar von Baumbart
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    Zitat Zitat von Dream
    Vielleicht ist ja Baumbart bei der Suche nach aktueller Rechtssprechung erfolgreicher. Ich finde leider nichts handfestes.

    Gruß
    michel
    Ne, war auch nicht erfolgreicher. Da hab ich auch absolut keine Ahnung von und halte mich daher mal an die Devise: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ****** halten...

  7. #7
    75-kg-Experte/in Avatar von B-X
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    Ich bin mir zu 100% sicher, dass in Baumbarts Posting ursprünglich stand, "unterschrift auf den Umschlag". Hinterher die Postings zu editieren und dann den schlaumaier machen... darübe hinaus:

    Auf der Rückseite des Schreiben an den empfänge jemanden als Zeugen unterschreiben zu lassen, hilft gar nichts. der kopiert dann einfach die vorderseite, sagt er hat das orginal verloren, ende. Beweispflichtig ist der Kläger. Der Beklagte muss vor gericht gar nichts machen außer bestreiten.

    Deshalb macht de Gerichtsvollzieher seinen Stempel immer vorne drauf und beglaubigt, dass beide Schreiben ( das an der Empfänger und die Kopie für den Absender ) identisch sind.

    Der Zeuge ist darüber hinaus der schlechtestmögliche Beweis, den man vor gericht erbringen. Vor allem, wenn einer Firma weismachen möchte, dass sie die kosten für 2 Mitarbeiter trägt, in der Zeit wo sie ein schreiben zustellen, während Zustellung per GV unter 10 Euro kostet.

    Ihr hattet es vor gericht noch nich mit richtig dreisten Anwälten resppektive deren Mandanten zu tun. Da sollte man schon auf möglichst wasserdichtest prozedere achten, wenn man schon jemanden tipps gibt..

    Zumal mir persönlich die zustellung per GV wesentlich lieber ist, als per Einschreiben, da muss ich nämlich nicht zur Post und anstehen.

  8. #8
    75-kg-Experte/in Avatar von B-X
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    Zitat Zitat von Baumbart
    Ein allgemeiner Tip bei sowas:

    Alle wichtigen Willenserklärungen wie Kündigung u.ä. immer per Einschreiben mit Rückschein schicken. Wenn man einiger Maßen sicher gehen will, ist es wichtig, diese nicht selbst zu schicken, sondern jemand anderen darum zu bitten. Auf der Rückseite des Schreibens läßt man denjenigen per Unterschrift bestätigen, an dem und dem Tag eine Kopie des umseitigen Schreibens an die Person/ Adresse xyz per Einschreiben geschickt zu haben. Das kann notfalls auch ruhig ein volljähriges Familienmitglied sein, denn vor Gericht wird nicht per se davon ausgegangen, daß Familienmitglieder grundsätzlich für einander Lügen.

    Ist ein wenig umständlich, aber ich mache es nur noch so, bei wichtigen Sachen.
    Tut mir leid, aber das ist leider unfug. Sowohl der Zeuge, der das schreiben verschickt, als auch die sache mit der unterschrift auf dem Umschlag sind rechtlich nicht standhaft.

    Der empfänger kann problemlos vor Gericht bestreiten, das Shreibenrhalten zu haben. Kann dann einfach behaupte es wäre ne Werbung drin gewesen oder einfah leerer Umschlag.

    Einzig 100% sicherlösung ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Der beglaubigt nämlich auch den Inhalt des Schreibens. Kostet mit etwas um die 7 Euro auch nicht die Welt.

  9. #9
    75-kg-Experte/in
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    @bx

    die sache mit dem einpacken und abschicken unter zeugen ist schon gerichtlich anerkannt, sonst würden firmen bei wichtigen kündigungen nicht 2 mitarbeiter vorbeischicken die dir die kündigung notfalls durch ein offenes fenster schmeissen ( es geht somit in deinen befugnisbereich über und ist mit 2 personen bestätigt-> das ist gerichtsfest)

  10. #10
    Sportbild Leser/in Avatar von Baumbart
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    Folgender Text ist keine Rechtsberatung sondern gibt lediglich meine Meinung wieder. Ich bin kein Anwalt. Und selbst die können sich irren. Es gilt der Spruch: Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

    Zitat Zitat von B-X
    Tut mir leid, aber das ist leider unfug. Sowohl der Zeuge, der das schreiben verschickt, als auch die sache mit der unterschrift auf dem Umschlag sind rechtlich nicht standhaft.
    Zunächst einmal schrieb ich "wer einiger Maßen sicher gehen will" und nicht, es sei absolut sicher. Und selbstverständlich ist ein Zeuge vor Gericht statthaft. Die Unterschrift kommt auch nicht auf den Umschlag, sondern auf eine Kopie des zuzustellenden Schreibens. Sie soll bestätigen, daß der Zeuge genau dieses Schreiben (bzw. eine Kopie) eigenhändig in den Umschlag gepackt hat und zur Zustellung per Übergabeeinschreiben bei der Post gebracht hat.

    Dann kann der Empfänger eben nicht mehr behaupten, er hätte eine leere Seite erhalten. Und da er nichts von dem Zeugen weiß, steht er dann vor Gericht - sollte es wirklich dazu kommen - ziemlich dumm da, wenn er beim Lügen ertappt wird.

    Zitat Zitat von B-X
    Der empfänger kann problemlos vor Gericht bestreiten, das Shreibenrhalten zu haben. Kann dann einfach behaupte es wäre ne Werbung drin gewesen oder einfah leerer Umschlag.
    Eben nicht. Dafür hat man ja den Zeugen.

    Zitat Zitat von B-X
    Einzig 100% sicherlösung ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Der beglaubigt nämlich auch den Inhalt des Schreibens. Kostet mit etwas um die 7 Euro auch nicht die Welt.
    Das stimmt. Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte und alle Eventualitäten oder Fehler ausschließen will, sollte man den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.

    Wer es nochmals ausführlich nachlesen möchte, wird hier fündig:
    http://www.123recht.net/article.asp?a=16428

    Was eine Zustellung per Gerichtsvollzieher kostet, steht hier:
    http://www.pfaendung.com/GvKostG.html (bis zum "Kostenverzeichnis zum Gerichtsvollzieherkostengesetz" runterscrollen.

    Nicht vergessen die Dokumentenpauschale für die Beglaubigung des Schriftstückes, das dem Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Zustellung übergeben wurde, hinzuzurechnen.

    Alles in allem ist das gar nicht mal so teuer, nur ein bischen umständlich.

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