Hallo,
warum fragst Du nicht zuerst, ob Du deshalb aus dem Vetrag rauskommst? Vielleicht sieht der Inhaber das so ein. Ich kenne (habe auch nicht gesucht) diesbezüglich keine Rechtssprechung. Kannst Dir ja mal §§ 313, 314 BGB (in die Suchmaschine eingeben) durchlesen und selbst entscheidenDürfte wohl fraglich sein, ob Dir das Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist. Ich halte hier beides für vertretbar.
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