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 Zitat von Baumbart
1. Es ist kein Halbwissen, ich habe eine universitäre juristische Grundausbildung im Bereich des BGB und HGB (im Rahmen eines WiWi Studiums). Ich bin natürlich trotzdem kein Fachmann, worauf ich auch mehrmals hingewiesen hab. Ich habe auch empfohlen, und tue es wieder, im Zweifelsfalle immer einen Rechtsanwalt zu befragen und sich nicht auf das Internet zu verlassen.
das bissle vertragsrecht, was man bei privatrecht des bwl/vwl studiums macht, ist für solche sachen völlig ausreichend. da gehts ja im grunde genommen, um solche sachen wie zustelligkeiten und willenserklärungen.
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