@Andi

das alte Dilemma was schon in vielen Threads vorher diskutiert wurde. Es werden Verträge abgeschlossen und auf einmal glaubt der eine Vertragspartner sich nicht mehr daran halten zu müssen.

Ich finde die oftmals etwas skurile Darstellung aus Sicht des Kunden ein wenig einseitig. Auch die gängigen Gerichtsurteile werden oftmals sehr aus der Sicht des Kunden dargestellt.

Was mir ganz missfällt ist der Umstand, daß wir Studioinhaber als die "bösen" hingestellt werden, indem wir mit "Knebelverträgen" die Neukunden fangen würden.

Dem ist einfach nicht so. Jeder mündige Bürger hat das Recht sich den Vertrag vorher in aller Ruhe zu Hause durchzulesen. Bei Fragen hinsichtlich der AGB`s nachzufragen wenn Punkte unklar sind. So handhabe ich es jedenfalls.

Ich weiss aus eigener Erfahrung, daß alle Verträge, die ich auf eine bestimmte Laufzeit abschließe, auch diese Laufzeit beinhalten. Also, wo ist das Problem?

Ich miete eine Wohnung, ob ich 30 Tage im Monat da wohne, oder nurn einen Tag, interessiert den Vermieter reichlich wenig, es kommt auch keiner auf die Idee den Vermieter auf eine Mietminderung anzusprechen, weil er nur 10 Tage im Monat der Wohnung nutzt. Oder gesetliche Kündigungsfristen nicht einzuhalten.

Bei einem Handyvertrag genau das gleiche. Ob ich viel oder gar nicht telefoniere, die Grundgebühr bleibt immer die gleiche über einen Zeitraum von 12 oder 24 Monaten.

Außer im Fitness-Studio, da kommt dann ein Pseudo-Attest und man will sofort aus dem Vertrag hinaus. Aus meiner Sicht der Dinge und Auffassung der Rechtsordnung nicht nach zu vollziehen.

Genauso vehält es sich mit den Rechten des Kunden. Heute ist es gang und gäbe das viele Kunden mich als Inhaber mit "Ihren Rechten" konfrontieren, bzw. irgendwelche Urteile zitieren, in denen ein Kunde von irgendeinem Gericht "Recht" gesprochen wurde.
Das Kunden genauso ihre Verpflichtungen erfüllen müssen gerät so oft in den Hintergrund.

Liebe Kunden, es ist alles im Leben ein geben und nehmen, Verträge sind zum Schutz beider Seiten unterschrieben worden, also sollten sich auch beide Seiten an die Vereinbarten Abmachungen halten.

gruss
herm