Hallo
In mein Vertrag vom Fitnessstudio hiess,heisst es auch weiterhin auf der Hompage,täglich von 6:00 bis 24:00 geöffet,wobei Samstag und Sonntags oft schon 2 Stunden früher zugemacht wird,unter der Wochen sleten auch.
Reicht das als Kündigungsgrund,da der Vertrag ja 6:00-24:00 Uhr sagt.
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