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Men`s Health Abonnent
ich finde die regelung aus den mcfit AGB's sehr gut, dass bei ausbleibender zahlung auf einen schlag der komplette restbetrag der vertragslaufzeit fällig wird und der nicht zahlende obendrein noch rausgeschmissen wird.
bin aber (gott sei dank^^) kein studiobesitzer, sorry....
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kommen die damit auch vor Gericht durch?
das ist ja wie beim Hausverbot das Mietglied nutz es ja nicht mehr, es ist aber seine Schuld und nicht die des Studios das er es nicht mehr nutzten kann.
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Men`s Health Abonnent
hmmm also bei der frage würde ich einfach mal bei der mcfit zentrale anrufen und fragen ob sie dir sagen dürfen, ob dieses system erfolg hat. kann mir aber gut vorstellen dass die dir das nicht sagen werden.
aber es ist meines erachtens nach anzunehmen, dass eine studiokette wie mcfit, mit fast 70 studios in deutschland ihre methoden nicht ungeprüft in die AGB's setzen. die werden sich das (hoffentlich) auch gut überlegt haben.
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 Zitat von C-Riouz
ich finde die regelung aus den mcfit AGB's sehr gut, dass bei ausbleibender zahlung auf einen schlag der komplette restbetrag der vertragslaufzeit fällig wird und der nicht zahlende obendrein noch rausgeschmissen wird.
bin aber (gott sei dank^^) kein studiobesitzer, sorry....
Fimde das auch die beste Alternative. Wenn du dir mal deinen handyvertrag durchliest wirst du feststellen dass da genau dasselbe drin steht.
Vor Gericht, jo klar, ob du aber Kohle vom Mitglied siehst is ne andere Sache.
Ach so, bin zwar kein Studiobesitzer aber Anwalt (jedenfalls sobald die Anwaltskammer endlich mal mit der Zulassung voran macht)
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So viel ich in Erinnerung habe ist diese Klausel die u.a. auch Mc-piep anwendet nicht zulässig und wurde auch schon in diversen Gerichtsurteilen in verschiedenen Bundesländern abgeschmettert.
Ich als Studiobesitzer finde so ne Klausel mit Sofortfällig bei 1, 2 oder 3 Beiträgen sowieso für die Füße. Es lässt aber auch erkennen mit welchem Kundenpotential Mcpiep arbeitet oder sich für alle Eventualitäten einstellt.
Es geht dort einfach nur um die schnelle Kohle bei verlockendem geringem Beitrag und das ist für mich ebenfalls für die Füße. entschuldigt ich werde off-topic
gruss
herm
P.S. Ich würde 40 Euro Löschungsgebühren nach Kündigung als Kunde nicht berappen!
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1. Mahnung - 2. Mahnung - 3. Mahnung - Gerichtliches Mahnverfahren - Gerichtsvollzieher - Pfänden.
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Sportbild Leser/in
 Zitat von Andi
1. Mahnung - 2. Mahnung - 3. Mahnung - Gerichtliches Mahnverfahren - Gerichtsvollzieher - Pfänden.
Wozu drei Mahnungen? Eine reicht schon. Der Kunde kommt sogar ganz ohne Mahnung in Verzug, wenn er sich nicht an die vertragliche Zahlungsfrist hält.
Man sollte auch unbedingt den Typ des Künden ins Kalkül einbeziehen, bevor man das gerichtl. Mahnverfahren anstrebt. Sonst bleibt man nachher auf den Kosten sitzen, weil bei den ärgsten Assis nichts zu holen ist.
Ein Tip für Studiobesitzer, die Kunden aus dem Rotlichtmilieu haben: Verkauft den Luden die Forderungen an die säumigen Zahler. Die wissen schon, wie sie das Geld eintreiben müssen. Voraussetzung ist natürlich, das Schuldner und Lude nicht in Personalunion auftreten. In diesem Fall rate ich dann auch vom gerichtlichen Mahnverfahren ab.
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Mahnverfahren kostet Zeit und Geld, allein für die Verwaltung. Die Kosten dafür muss ich auch vorschießen.
Ich würd 2 Mahnungen rausschicken, dann Ausweis einziehen und Mitgliedschaft kündigen.
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Sportstudent/in
 Zitat von bikepower
Mahnverfahren kostet Zeit und Geld, allein für die Verwaltung. Die Kosten dafür muss ich auch vorschießen.
Ich würd 2 Mahnungen rausschicken, dann Ausweis einziehen und Mitgliedschaft kündigen.
Das wäre ja wohl ein wenig zu einfach.. Dann würd ja jeder ausn Vertrag rausskommen. Sobald einer keine Lust mehr hat lässt er die Zahlung aus weil dieser eh weiss das er dann gekündigt wird!
Bin eher dafür:
1. Mahnung 2. Mahnung 3. Mahnung mit Androhung der Gerichtskosten
-Dann erstmal den Vertrag bei Seite legen bis ein grösserer Betrag zusammengekommen ist. Dann erstmal Inkasso wenn das nicht funzt dann zum Anwalt
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 Zitat von Baumbart
Man sollte auch unbedingt den Typ des Künden ins Kalkül einbeziehen, bevor man das gerichtl. Mahnverfahren anstrebt. Sonst bleibt man nachher auf den Kosten sitzen, weil bei den ärgsten Assis nichts zu holen ist.
Vor dem grichtlichen Mahnverfahren einfach mal beim zuständigen Amtsgericht anrufen und sich informieren über den schuldner...die geben da meist ganz gerne genaue auskunft ob es sich lohnt bzw an wievielter Stelle man sich einreihen muss oder ob schon eine EV geleistet wurde usw...funktioniert zumindest bei mir immer eins A
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