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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Discopumper/in
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    Du kündigst schriftlich beim Stuido mit sofortiger Wirkung und
    entziehst die Einzugsermächtigung. Wenn sie dann nochmal abbuchen, dann läßt du die Bank das zurückbuchen und glaub mir die Bank macht ds.

  2. #2
    Eisenbeißer/in
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    Zitat Zitat von Stefan1975
    Du kündigst schriftlich beim Stuido mit sofortiger Wirkung und
    entziehst die Einzugsermächtigung. Wenn sie dann nochmal abbuchen, dann läßt du die Bank das zurückbuchen und glaub mir die Bank macht ds.
    wer soll denn die post annehmen, wenn das studio zu ist...

  3. #3
    Gesperrt
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    Zitat Zitat von kranichstein
    wer soll denn die post annehmen, wenn das studio zu ist...
    das ist doch egal. post wird er dennoch bekommen können!
    der muss ja auch noch mit der behörde schriften können

  4. #4
    75-kg-Experte/in Avatar von lpower69
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    stimmt....

  5. #5
    Eisenbeißer/in
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    ja aber post bekommt er vllt nach hause...bzw. das gebäude gehört ned ihm
    ich lass morgen einschreiben rausgehen, damit ich beweis habe, falls er rückforderungen stellt...reicht ja wenns rausging

    und morgen lass ich von bank lastschrift sperren, die können ja ned über mein geld bestimmen...wenn ich ned zahle, bkeomme ich inkassobrief ned die bank

  6. #6
    Eisenbeißer/in
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    Wie verhält sich denn der Studiobetreiber, schließlich hast Du einen rechtlich bindenden Vertrag?
    Wenn er seinen Teil der Vereinbarung nicht erfüllt wird er Dir gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn Du einen günstigen Beitrag hast, muss er u.U. den Differenzbetrag +Aufnahmegebühr im neuen Studio bezahlen.
    Interessant wären die Rechtsform und Vermögensverhältnisse , sowie Laufzeit des Vertrages.
    Lass ihn nicht so einfach aus seinen Pflichten, das würde er umgekehrt sicher auch nicht tun.

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