
-
Eisenbeißer/in
 Zitat von RambaZamba85
klar kann er das! er kann sich z.b. aufs verletzungsrisiko berufen. ne kleine hantelscheibe tut auf dem flipflop fuß richtig dolle weh. und wer isat dann der dumme, der das zahlen muss? der owner
Was für ein Unsinn, demnach würdest du den Betreiber auch auf Schmerzensgeld verklagen wenn dir eine 25KG Scheibe auf den „Sportschuh“ fällt und dein Fuß bricht, und wenn dir 200KG beim Bankdrücken auf den Hals fallen und du wärst, müsste man den Besitzer wegen Totschlags verklagen? Oder WAS?
Sobald du instruiert worden bist über die Verwendung der Geräte, die Gefahren oder dir zumindest Hilfe zum aufklären angeboten wurde (die du abgelehnt hast), liegt die Handhabung in deiner Verantwortung. Liegt es kein Geräte „Fehler“ vor oder ein Versäumnis seitens des Betreibers (z.B. abgenutzte Seile nicht gewechselt, Seil reist und der Griff trifft den trainierenden am Kopf etc.) so ist es deine Schuld wenn du 2,5KG auf den Badelatschen fallen lässt. Du handelst dann Grob fahrlässig wenn du mit Badelatschen trainieren gehst. Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745).
Für deine Grobfahrlässigkeit und deinen Unsachgemäßen Umgang kann man nicht den Besitzer in Haftung nehmen.
Abgesehen davon war das nicht die Frage des Threadstellers.
Ich hoffe du jetzt panimaju.
Ähnliche Themen
-
Von Iduga im Forum Bodybuilding Allgemein
Antworten: 15
Letzter Beitrag: 17.06.2010, 18:40
-
Von Ronin88 im Forum Fitnessstudio-Betreiber
Antworten: 0
Letzter Beitrag: 26.03.2008, 11:40
-
Von Brutzel1 im Forum Fitnessstudio-Besucher
Antworten: 0
Letzter Beitrag: 10.02.2005, 19:10
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
|
|
|
Lesezeichen