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Die Frage warum man bei Kieser kündigen will sollte man anders stellen:
wie kann man überhaupt bei Kieser unterschreiben??????
also so einfach ist es nicht diesem reha-zentrum zu entgehen....
das 14-tägige Rücktrittsrecht bezieht sich auf die antragsstellung.
sobald allerdings ein vertrag zustandegekommen ist (z.B. durch aushändigen von Mitgliedsausweis oder schreiben etc.) kann ein rücktritt nur noch gemäß § 323 BGB erfolgen aufgrund nicht vertragsgemäß erbrachter leistung, was nicht der fall sein wird.
Ansonsten besteht noch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Man kann dann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und sich dazu auf § 314 BGB berufen. Klauseln, die dieses Kündigungsrecht ausschließen, sind unwirksam. Fraglich ist, wann ein wichtiger Grund vorliegt, den man selbst nicht verantwortet, zum Beispiel eine lang andauernde Krankheit, Schwangerschaft, Umzug oder Einberufung zur Bundeswehr. Bei krankheitsbedingter Kündigung genügt in der Regel ein Attest des Hausarztes. Dies gilt auch, wenn im Vertrag eine Klausel unterschrieben wurde, die bestätigt "gesund und in körperlich guter Verfassung" zu sein. Diese Formulierung ist nämlich unzulässig. Im Falle eines Umzugs sollte dem Fitneß-Studio eine Kopie der Abmeldebescheinigung vorgelegt werden. Das außerordentliche Kündigungsrecht kann man auch in Anspruch nehmen, wenn das Studio umzieht und dadurch ein längerer Anfahrtsweg und höhere Fahrtkosten entstehen, wenn es die Öffnungzeiten verkürzt oder bisherige Angebote (wie zum Beispiel eine Sauna) zurücknimmt.
Viel Glück und demnächst überlegen und dann handeln
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