Der Vertrag ist im großen und ganzen ok, er entspricht den Musterurteilen die im Handbuch für Fitnessanlagenbetreiber von A. Geisler aufgeführt wurden.
Ein Verlängerung um 1 Jahr ist demnach ok, wenn der Vertrag vorher länger als ein Jahr war. Die Begründunn der Gerichte war dass es vom Preis her keine Unzumutbare Benachteiligung darstellt. Desweiteren liegt der verantwrotung für die Kündigung beim Mitglied, d.g. wenn du keine Lust hast und nicht kündigst und damit den Termin verpasst ist das dein Bier da kann der Betreiber nichts dafür.

Auch das mit der Krankheit deckt sich mit der Rechtssprechung, wenn du wieder Trainingsfähig wirst gibt es auch keinen Grund danach wieder dort weiterzutrainieren. -> Beim Dienstvertrag
Beim Miet bzw Bereitstellungsvertrag ist es so wie bei der WOhnungsmiete,
es ist bereitsgestellt und ob du es nutzen kannst oder nicht (Urlaub, Krankenhaus oä ist dein Bier) meistens sind hier die Alnlagenbetreiber recht Kulant und lassen den Vertrag ruhen. Müssten Sie aber nicht unbedingt.

=> Wenn ihr keinen Bock habt kündigt und zieht es nicht so lange raus, dass ihr die Fristen verpennt. Wenn ihr zu blöd seid eure Verträge zu überwachen oder korrekt zu lesen dann zahlt auch das Lehrgeld.
Dummheit muss eben auch manchmal wehtun.
Ihr müsst eben auch mal Eigenverantwortung für eure Handlungen im Leben übernehmen.

P.S. und nach dem die Sauna niergendwo als Leistung im Vertrag erwähnt wird ist die Nutznugserlaubnis und Bereitstellung eh freiwillig. Damit werdet ihr auch vor Gericht verlieren.
Kündigt doch einfach jetzt fristgemäß. damit ihr nicht wieder den nächsten Termin verpennt.