Zitat Zitat von FranzM
Dummheit muss eben auch manchmal wehtun.
Und wie geht es dir?

Zitat Zitat von FranzM
P.S. und nach dem die Sauna niergendwo als Leistung im Vertrag erwähnt wird ist die Nutznugserlaubnis und Bereitstellung eh freiwillig. Damit werdet ihr auch vor Gericht verlieren.
Das bedeutet also umgekehrt, da die Übungsgeräte auch nirgends erwähnt werden, ist die Bereitstellung freiwillig und kann jederzeit rückgänig gemacht werden.

Es gibt übrigens auch mündliche Vereinbarungen ("Eine Sauna ist auch dabei..."). Wenn dann die Sauna nicht angeschaltet wird, dann ist das das Problem des Studio Besitzers, wenn er keine Knete mehr hat seine Rechnung zu bezahlen.

Ich würde noch 1-2 Monate warten, so ein Studio macht doch eh pleite.