Was heißt denn nun verboten ?

In Deutschland gibt es 2 Tatbestände:

- Ordnungswidrigkeiten (geringfüg/ und bedeutend)
- Straftat (Vergehen/Verbrechen)

Beschlagnahmt werden können Sachen nach der
Strafprozessordnung wenn nach OWIG/STGB was vorliegt.

Desweiteren kann nach dem Polizeigesetz beschlagnahmt
werden, wenn eine konkrete Gefahr von der Sache ausgeht.
(oder so ähnlich)

In beiden Fällen brauch es da auch noch ne richterliche Anordnung.
Zumindest im Nachhinein.

Ich denk es liegt wenn überhaupt ne Ordnungswidrigkeit vor.
Und das nur bein Handel. Nicht bei Eigengebrauch und Erwerb !

Anders bei Droge wie Heroin etc. Das ist eine Straftat
in jedem Fall. (Besitz, Erwerb, Handel)

hmmm

Ist das alles kompliziert !
Das ist der beste Nährboden für Anwälte.
Kein Schwein blickt noch durch.

Ich wünsche Euch gesunde Tage !