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 Zitat von schweinenacken
@PhilippAlex:
mit der ust-befreiung bin ich mir noch nicht sicher. vom umsatz her wird das wohl kein problem darstellen, allerdings bin ich noch nicht sicher ob ust-frei oder pflichtig günstiger für mich ist. das ist auch wieder ein anderes problem.
Ich nehme an du wirst an Privatpersonen leisten?
abgesehen davon ist eine ordnungsgemäße rechnung auch bei ust-befreiung vorgeschrieben.
Das stimmt.
1234567890
Bitte erst lesen, dann posten: http://www.bbszene.de/bodybuilding-f...30#post2466230
Daten:
1.88, 104Kg, ca. 9% KF
Bankdrücken: 20*145 (PITT), 1*185
Kreuzheben: 20*230 (PITT), 1*270
" Zunächst Unvorstellbares wird sich einst...
in unverschleierter Pracht offenbaren."
Galileo Galilei
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Men`s Health Abonnent
Ich nehme an du wirst an Privatpersonen leisten?
ich kann mir schon denken, worauf du hinaus willst.
zum einen ist an studios einfacher ran zu kommen und ein kundenstamm braucht viel zeit um aufgebaut zu werden, daher denke ich, daß es am anfang fast ausschliesslich studios sein werden.
zum anderen muß man bei solchen überlegungen abwägen, wieviel eindrück eine ust-befreiung bei den privatkunden macht und wieviel einem bei den ausgaben dadurch flöten gehen.
steuerlich gibts bei mir eigentlich auch keine fragen, da ich eine steuerfachausbildung hinter mir habe.
die einzige offene frage ist momentan die rechtlichen aspekte der namenswahl (ob eine gut oder garnicht-regelung besteht) und noch ein paar dinge zur rentenversicherung, die ich aber mit der rentenversicherungsanstallt direkt klären werde.
ich dachte hier sind so viele bwa-stundenten unterwegs, da sollte es doch ein leichtes sein mal eben einen paragraphen, richtlinie oder andere quelle die das eindeutig untermauert zu posten!?
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 Zitat von schweinenacken
ich dachte hier sind so viele bwa-stundenten unterwegs, da sollte es doch ein leichtes sein mal eben einen paragraphen, richtlinie oder andere quelle die das eindeutig untermauert zu posten!?
als bwl-er muss ich also die paragraphen in und auswendig kennen? schau dir die gewerbeordnung §15b an und vielleicht auch hier rein:
Ratgeber E-Lancer – 7.1.*Wie darf ich mein Unternehmen nennen?
Existenzgründung: BMWi Existenzgründer - Portal | Unternehmensname
GewO - Gewerbeordnung
ansonsten sei gerade als freiberufler mit deiner namensgebung etwas vorsichtig. so einfach ist das auch wieder nicht. manche gewerbebezeichnungen oder berufsbezeichnungen werden vom finanzamt als steuerpflichtige gewerbe automatisch anerkannt bzw. eingestuft.....
aber ich bin weder jurist noch fachmann. mein steuerberater hat mich über alle diese sachverhalte und fallstricke aufgeklärt. wei muss meine namensgebung aussehen, was muss auf rechnungen stehen, damit ich die kosten absetzen kann. wie müssen meine eigenen rechnungen aussehen (stichwort brutto/nettorechnung), kann ich auch kosten als privatperson über die absetzen und wenn ja wie (stichwort nutzungsvereinbarung, gerade bei privtafahrzeugen angebracht)....
aber die gewo sollte dir über alles auskunft geben, sofern man sie versteht. ich habe da meine schwierigkeiten bei diesen ganzen verschachtelten sätzen ,-).
viel spaß auch wenn ncihts wissenwertes dabei war.....
p.s. den gang zur ihk kann man sich auch sparen. dann lieber gleich zum experten. ihk war bei mir der totale reinfall.
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