Zitat Zitat von schweinenacken
ich dachte hier sind so viele bwa-stundenten unterwegs, da sollte es doch ein leichtes sein mal eben einen paragraphen, richtlinie oder andere quelle die das eindeutig untermauert zu posten!?
als bwl-er muss ich also die paragraphen in und auswendig kennen? schau dir die gewerbeordnung §15b an und vielleicht auch hier rein:

Ratgeber E-Lancer – 7.1.*Wie darf ich mein Unternehmen nennen?
Existenzgründung: BMWi Existenzgründer - Portal | Unternehmensname
GewO - Gewerbeordnung

ansonsten sei gerade als freiberufler mit deiner namensgebung etwas vorsichtig. so einfach ist das auch wieder nicht. manche gewerbebezeichnungen oder berufsbezeichnungen werden vom finanzamt als steuerpflichtige gewerbe automatisch anerkannt bzw. eingestuft.....

aber ich bin weder jurist noch fachmann. mein steuerberater hat mich über alle diese sachverhalte und fallstricke aufgeklärt. wei muss meine namensgebung aussehen, was muss auf rechnungen stehen, damit ich die kosten absetzen kann. wie müssen meine eigenen rechnungen aussehen (stichwort brutto/nettorechnung), kann ich auch kosten als privatperson über die absetzen und wenn ja wie (stichwort nutzungsvereinbarung, gerade bei privtafahrzeugen angebracht)....

aber die gewo sollte dir über alles auskunft geben, sofern man sie versteht. ich habe da meine schwierigkeiten bei diesen ganzen verschachtelten sätzen ,-).

viel spaß auch wenn ncihts wissenwertes dabei war.....

p.s. den gang zur ihk kann man sich auch sparen. dann lieber gleich zum experten. ihk war bei mir der totale reinfall.