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Sportstudent/in
 Zitat von Micha40
die Meisten Zahlen vor Angst bei einem Schreiben vom Gericht Ihre Schulden sofort.
Und nix zu danken, geht es euch gut da oben ?
weisst ja selber, die Weihnachtszeit ist nicht grad die Beste fürs Geschäft.
Aber es läuft ganz gut, zum Glück.
wie läufts bei dir?
Zufrieden mit den beiden Steppern??
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Sportbild Leser/in
 Zitat von thedarkness82
weisst ja selber, die Weihnachtszeit ist nicht grad die Beste fürs Geschäft.
Aber es läuft ganz gut, zum Glück.
wie läufts bei dir?
Zufrieden mit den beiden Steppern??
ja die Dinger laufen sehr gut, weil wir gerade bei Weihnachten waren.
Wünsche euch und allen Betreibern hier im Forum ein Frohes Weihnachtsfest.
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Wir machen es inzwischen auch so, zahlt der Kunde nicht und ist mind. 3 Raten intendran gibts den vollen Betrag an das Gericht. Inkasso und Anwalt lassen wir weg, kostet nur und zieht das ganze sogar noch unnötig in die Länge.
Schließe mich auch gleich mal mit an:
Wünsche allen Betreibern und Kollegen ein frohes Weihnachtsfest.
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75-kg-Experte/in
 Zitat von Andi
Wir machen es inzwischen auch so, zahlt der Kunde nicht und ist mind. 3 Raten intendran gibts den vollen Betrag an das Gericht. Inkasso und Anwalt lassen wir weg, kostet nur und zieht das ganze sogar noch unnötig in die Länge.
Ich verstehe den Ablauf jetzt nicht ganz. Was meinst du, du gibst es an das Gericht. Sind das die Mahnbescheide die Micha40 erwähnt hatte? Ich verstehe den Ablauf bei uns auch nicht so recht. Wir mahnen die Personen bis zu 3x schriftlich an und übergeben den Fall dem RA. Ich denke da könnte mein Chef ganz schön Geld sparen, wenn es einen direkteren Weg geben würde.
M.
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Also ihr macht das jetzt so:
Ihr mahnt 3 mal
euer Anwalt mahnt auch noch ein paar mal
dann geht der Mahnbescheid raus
danach der Vollstreckungsbescheid
danach vielleicht zum Gerichtsvollzieher
Ruckzuck sind Monate vergangen ohne das du auch nur einen Cent gesehen hast, im Gegenteil du hast noch richtig draufgelegt.
Ich mach das jetzt so:
Ich mahne 3 mal den offenen Betrag
Fülle selbst den Antrag auf Mahnbescheid (falls keine Reaktion) aus über den Gesamtbeitrag der Restlaufzeit (Ihr sagt geht nicht? Geht doch, kommt auf den Vertrag an!)
14 Tage später (falls keine Reaktion) Antrag auf Vollstreckungsbescheid
14 Tage später (falls keine Reaktion) Abgabe an die zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle inkl. Antrag auf Abgabe der EV und Kontopfändung
Und das Beste daran ist, es geht auch alles Online über eine spezielle Software. (Erhältlich zum download beim zuständigen Mahngericht)
Ich spare mir damit den Anwalt, das Inkassobüro und ne Menge Zeit.
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Sportstudent/in
hört sich ganz leicht an, nur sobald der Schuldner gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegt spätestens da muss ein Anwalt her..
wünsch euch allen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest
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75-kg-Experte/in
 Zitat von thedarkness82
hört sich ganz leicht an, nur sobald der Schuldner gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegt spätestens da muss ein Anwalt her..
Naja, wenn man mit der Methode von Andi schon mal 50% der Fälle auf die Weise abwickeln kann ist schon Geld und Zeit gespart. Der Rest kommt dann eben auch zum Anwalt. Ich lege das mal meinem Chef vor und wir probieren das mal aus.
M.
P.S. Schöne Weihnachten an alle Fitnessstudio-Betreiber.
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 Zitat von thedarkness82
hört sich ganz leicht an, nur sobald der Schuldner gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegt spätestens da muss ein Anwalt her..
wünsch euch allen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest
ne, auch dann muss der Anwalt nicht zwingend her, solange der Streitwert unter 5000 Eur liegt (was ja hier überall der Fall sein dürfte).
Wenn gegen einen Mahbescheid Einspruch eingelegt wird, bedeutet das, dass das Mahnverfahren in ein streitiges Verfahren übergeleitet wird. Der Anspruchsteller wird dann vom Gericht aufgefordert, seinen Anspruch in einer Klageschrift zu begründen (könnte man z.B. einmal vom Anwalt machen lassen, damit man weiss wie sowas auszusehen hat, danach selber machen). Bei Amtsgerichten herrscht nämlich kein Anwaltszwang, nur bei Landgerichten (und die sind erst ab 5000 Eur Streitwert zuständig).
gruss
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