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Ja ich kenne dieses Urteil und lässt sich ganz leicht umgehen.
Ganz einfach, die Mitgliedschaft wird zur Bereitstellungsvereinbarung, der monatliche Beitrag wird zu einer monatlichen Rate zu Gesamtbetrag X der auf vereinbarte Monate/Wochen zu je X Euro gezahlt werden darf.
So schlagt ihr gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe, auch im Hinblick mit dem Problem der Gefälligkeitsatteste.
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75-kg-Experte/in
Hier noch von RA Hans A. Geisler eine Ausführung zu den Vorfälligkeitsklauseln.
M.
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Sportstudent/in
 Zitat von Andi
Ja ich kenne dieses Urteil und lässt sich ganz leicht umgehen.
Ganz einfach, die Mitgliedschaft wird zur Bereitstellungsvereinbarung, der monatliche Beitrag wird zu einer monatlichen Rate zu Gesamtbetrag X der auf vereinbarte Monate/Wochen zu je X Euro gezahlt werden darf.
So schlagt ihr gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe, auch im Hinblick mit dem Problem der Gefälligkeitsatteste.
hört sich ganz einleuchtend an. Wie müsste aber hierfür die Mitgliedsvereinbarung aussehen?
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Du hast ne PM. 
Die Besitzer haben zwar jetzt einen eigenen Bereich, der aber für jeden einsehbar ist und alles möchte ich auch nicht für die Allgemeinheit preisgeben.
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