Hintergrund:
Der Schuldner muß Inkasso-Kosten nur in der Höhe tragen, die auch angefallen wäre, wenn man "gleich von Anfang an" einen Rechtsanwalt beauftragt hätte.

Da man - wenn man mit dem Inkasso-Büro nicht weiterkommt - dann üblicherweise den Rechtsanwalt beauftragt, hat man in diesem Fall auch"doppelte" Kosten. Der Schuldner muß aber nur das erstatten, was bei "kostensparender Methode" angefallen wäre.

Dann heißt es "Sie hätten ja direkt den Rechtsanwalt beauftragen können, statt vorab es noch mit Mahnbriefen eines Inkasso-Büros zu probieren"; erstattungsfähig ist somit nur der Betrag, der auch beim RA direkt angefallen wäre.

Die Inkasso-Büros nehmen aber häufig recht "wilde" Fantasiepreise, die sie den Schuldnern - und dann meistens recht unverblümt, wenn es nicht klappt - dem Gläubiger in Rechnung stellen. Nicht alle und nicht immer, aber doch häufig.

Deswegen würde ich von Inkasso-Büros eher abraten.