Nein, das Widerrufsrecht das du da meinst gilt bei Haustürgeschäften. Also wenn der Studiobesitzer zu dir nach Hause kommt dir nen Staubsauger, 3 Tuperschüsseln und nen Fitnessvertrag verkauft. Dies gilt aber nicht wenn du zum Studiobesitzer ins Studio kommst und dort nen Fitnessvertrag machst. Den du wolltest mit dem Fitnesstraining in diesem Studio beginnen, hast dich extra auf den weiten Weg dorthin gemacht, hast dich vor Ort informiert und zusätzlich deinen Willen mit deiner Unterschrift bekräftigt. Klarer kann man seinen Willen nicht ausdrücken!