Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
    Discopumper/in Avatar von Flex79
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    Thai Chi patentrechtlich geschützt?

    Hallo.

    Kann mir evtl einer von euch sagen, ob der Kursname Thai Chi geschützt ist, ober verwendet werden darf. Bei den ganzen geschützten Namen blickt ja kein Mensch mehr durch.
    Gibt es evtl irgendwo ne Möglichkeit so etwas grundsätzlich nachzusehen?

  2. #2
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    probier's mal beim deutschen Patent und Markenamt: http://www.dpma.de

  3. #3
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    wobei auch die Frage ist ob du wirklich Thai Chi meinst oder ob du eher Tai Chi meinst.

    Tai Chi als Begriff ist nicht geschützt, da es ein Sammelbegriff für verschiedene Stile ist.

  4. #4
    Discopumper/in Avatar von Flex79
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    Zitat Zitat von FranzM
    wobei auch die Frage ist ob du wirklich Thai Chi meinst oder ob du eher Tai Chi meinst.

    Tai Chi als Begriff ist nicht geschützt, da es ein Sammelbegriff für verschiedene Stile ist.
    Ups, ja ich meinte Tai Chi. Hab bis jetzt auch noch nichts gehört, dass der Begriff geschützt wäre. Dann verwende ich ihn einfach mal und sehe was kommt. Wenns ein Oberbegriff ist, dann is man da auch flexibler mit der Gestaltung...

  5. #5
    Eisenbeißer/in Avatar von Dream
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    Registrier dich auf jeden Fall beim Markenpatentamt in München. Dann kannst Du jederzeit recherschieren, ob irgend was wie geschützt oder eingetragen ist.

    Wenn nichts eingetragen ist, druckst Du Dir die Seite mit dem Vermerk "Keine Eintragung unter dem Namen...." aus und legst sie dir weg. Wenn nach Dir einer mit einer Eintragung kommt, betrifft es dich dann nicht. Kannst damit belegen, dass du dich vorab informiert hast.

    Ich hab mal aus "Thai Do" gelernt. Der "Lernprozess" hat mich 4700 Euro gekostet...

  6. #6
    Discopumper/in Avatar von Flex79
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    Zitat Zitat von Dream
    Registrier dich auf jeden Fall beim Markenpatentamt in München. Dann kannst Du jederzeit recherschieren, ob irgend was wie geschützt oder eingetragen ist.

    Wenn nichts eingetragen ist, druckst Du Dir die Seite mit dem Vermerk "Keine Eintragung unter dem Namen...." aus und legst sie dir weg. Wenn nach Dir einer mit einer Eintragung kommt, betrifft es dich dann nicht. Kannst damit belegen, dass du dich vorab informiert hast.

    Ich hab mal aus "Thai Do" gelernt. Der "Lernprozess" hat mich 4700 Euro gekostet...
    War mal auf der Page vom deutschen Patentamt. Irgendwie blickt man da auch net durch. Hab zwar ne Marke mit ähnlichem Wortlaut gefunden, die aber wieder zurückgezogen wurde:http://oami.europa.eu/CTMOnline/Requ...e_Result_NoReg
    Weiß auch net was ich damit anfangen soll. Gibts net noch ne andere Möglichkeit das zu erfragen?

  7. #7
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    Zitat Zitat von Flex79
    War mal auf der Page vom deutschen Patentamt. Irgendwie blickt man da auch net durch. Hab zwar ne Marke mit ähnlichem Wortlaut gefunden, die aber wieder zurückgezogen wurde:http://oami.europa.eu/CTMOnline/Requ...e_Result_NoReg
    Weiß auch net was ich damit anfangen soll. Gibts net noch ne andere Möglichkeit das zu erfragen?
    schau hier: https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html

    ergebnis:

    UG01 - Kurzer Überblick
    Markentext: TAI CHI
    Markenform: Wortmarke
    Inhaber: Bader, Ralf, 60433 Frankfurt
    Leitklasse: 03
    Klassen: 03; 05; 30
    Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen

  8. #8
    Discopumper/in Avatar von Flex79
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    Zitat Zitat von bb77
    schau hier: https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html

    ergebnis:

    UG01 - Kurzer Überblick
    Markentext: TAI CHI
    Markenform: Wortmarke
    Inhaber: Bader, Ralf, 60433 Frankfurt
    Leitklasse: 03
    Klassen: 03; 05; 30
    Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen
    Alles klar. Irgendwie ist da auch inzwischen jeder Dreck eingetragen. Wenn ein Eintrag gelöscht wurde, dann kann er wieder verwendet werden oder? Bei dem Begriff Mental Balance zum Beispiel ist das so...

  9. #9
    Neuer Benutzer
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    wohl nicht

    Tai Chi bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch eine fernöstliche Lehre und ist ein überliefertes Kulturgut.
    siehe dazu:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Tai_Chi_Chuan

    Der Name "Tai Chi" ist in Deutschland in der Tat als Marke eingetragen und damit geschützt. Ich glaube dennoch, du müsstest den Kurs so nennen dürfen, da sich der Schutz DIESER Marke gemäß der Eintragung nur auf die Klassen 3, 5 und 30
    (also Lebensmittel, Drogerieprodukte u.ä.) erstreckt. Es besteht hier dann keine Verwechslungsgefahr. Siehe dazu:
    http://bundesrecht.juris.de/markeng/__14.html
    und zu den Klassifikationen:
    http://transpatent.com/ttmklvz.html#3
    Tai Chi fällt meines Erachtens als Dienstleistung in Klasse 41: "sportliche und kulturelle Aktivitäten" und "Dienstleistungen, deren Hauptzweck die (...) Entspannung von Personen ist". Dafür spricht auch die Beschreibung in Klasse 44:
    "Diese Klasse enthält insbesondere nicht: Dienstleistungen von Fitnessklubs" mit einem expliziten Verweis auf Klasse 41.

    Aber: keine Gewähr!

    Um ganz sicher zu gehen, kannst du ja beim Markeninhaber schriftlich anfragen, ob er hier eine Beeinträchtigung seiner Marke sieht.

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