Tai Chi bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch eine fernöstliche Lehre und ist ein überliefertes Kulturgut.
siehe dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tai_Chi_Chuan

Der Name "Tai Chi" ist in Deutschland in der Tat als Marke eingetragen und damit geschützt. Ich glaube dennoch, du müsstest den Kurs so nennen dürfen, da sich der Schutz DIESER Marke gemäß der Eintragung nur auf die Klassen 3, 5 und 30
(also Lebensmittel, Drogerieprodukte u.ä.) erstreckt. Es besteht hier dann keine Verwechslungsgefahr. Siehe dazu:
http://bundesrecht.juris.de/markeng/__14.html
und zu den Klassifikationen:
http://transpatent.com/ttmklvz.html#3
Tai Chi fällt meines Erachtens als Dienstleistung in Klasse 41: "sportliche und kulturelle Aktivitäten" und "Dienstleistungen, deren Hauptzweck die (...) Entspannung von Personen ist". Dafür spricht auch die Beschreibung in Klasse 44:
"Diese Klasse enthält insbesondere nicht: Dienstleistungen von Fitnessklubs" mit einem expliziten Verweis auf Klasse 41.

Aber: keine Gewähr!

Um ganz sicher zu gehen, kannst du ja beim Markeninhaber schriftlich anfragen, ob er hier eine Beeinträchtigung seiner Marke sieht.