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ein außerordentliches Kündigungsrecht kann nicht ausgeschlossen werden,
ob du einen Zeitvertrag geschlossen hast oder nicht ist in diesem Zusammenhang völlig uninteressant (gibt´s auch was anderes als einen zeitlich befristeten fitnessvertrag ? Mitgliedschaft auf Lebenszeit oder was ?),
30 km ist meiner meinung nach grenzwertig, kommt wohl in erster Linie darauf an, wie lange du zum studio brauchst, sprich ob es noch zumutbar ist dorthin zu fahren zum trainieren
ich würde dem studiobesitzer deutlich machen, dass er der vertragsübernahme zustimmen soll, andernfalls du den vertrag kündigst (wenn du ne rechtsschutz hast dann würde ich das auf alle fälle durchziehen)
aber in dem fall den du da schilderst kann zwischen normalen menschen eigentlich kein streit entstehen: du hast ja gesagt du hast die kohle bereits bezahlt, du hast weiter gesagt du hast jemanden der für dich den vertrag übernimmt,
dann soll dieser dritte halt den vertrag übernehmen und dir die kohle auszahlen, dem studiobesitzer kanns egal sein, denn er hat ja seine kohle schon, warum also sollte er der vertragsübernahme nicht zustimmen ????
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