Zitat Zitat von Incesticide
http://bundesrecht.juris.de/stpo/__170.html

das verfahren is eingestellt worden was regst du dich auf ...
Hier steht es ja §170 Abs.2 :

(2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Ich rege mich deshalb auf weil ich vorher nicht in Kenntnis gesetzt wurde:

Ich wurde nie vernommen oder es lag auch keine Anzeige oder Haftbefehl vor !!

Ich habe vorher nie einen Brief bekommen , daß ich beschuldigt werde oder ein verdacht vorliegt !!!
Ich bin mir auch keiner schuld bewusst und daher bitte ich um Aufklärung wie das ganz zustande kam. Darum geht es mir !!!