Dann hast Du den falschen Anwalt erwischt. Ein gerichtl. Mahnverfahren kann man auch alleine einleiten aber was Du mit hohe Anwaltskosten meinst kann ich nicht nachvollziehen. Die bezahlt (zumindest sollte es so sein) der Schuldner. Was interessieren Dich dann die Kosten?
Bei uns werden die Anwaltskosten auch auf das Mitglied, den Schuldner umgelegt. Das einzige Risiko ist, wenn überhaupt nichts zu holen ist, insolvent usw. Dann will die Anwältin trotzdem ihr Honorar.
Ja ja da habt ihr schon recht, natürlich werden die Kosten auf den Schuldner gelegt. Bei mir war es bisher so, dass ich die Kosten erstmal vorstrecken musste beim Anwalt und er diese dann vom Schuldner wieder geholt hat. Falls nichts zu holen war, wars dem Anwalt auch egal denn ich hab ihn ja schon bezahlt gehabt. Wahrscheinlich hab ich tatsächlich den falschen Anwalt erwischt.
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