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  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Fragen zum Vertrag (Fitneßstudio)

    Hallo,
    ich habe mal zwei Fragen zum rechtlichen Hintergrund meines Vertrages mit dem Fitneßstudio!!!

    In meinem Vertrag steht eine Kündigungs frist von 6 Monaten - aber ich kann mich irgendwie an ein Gerichtsurteil erinnern das aussagt das das nicht rechtens ist und max. 3 Mon ate zulässig sind????

    Und dann noch:

    2007 ist bei mir im Studio einfach ein Zettel ausgelegt wurden das sich der Beitrag
    erhöht - geht das (Mwst Erhöhung) oder nicht da in meinem Vertrag ja ein fester Betrag steht!!!

    Hoffe ihr kennt euch vielleicht etwas aus??!!

    gruß Matthias

  2. #2
    Sportbild Leser/in Avatar von -Valmont-
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    72
    Also soweit ich weiß, können die einfach den Beitrag erhöhen. Nur ist es so, dass wenn du nicht damit einverstanden bist, dann kannst du den Vertrag auflösen. Zumindest war es bei dir so.
    Aber da du einen Zeitvertrag hast, läuft dein Vertrag erst mal aus und dann müßtest du mehr bezahlen.
    Bin mir aber nicht 100% sicher.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hi,

    soweit ich informiert bin, geht aus §309,9 BGB hervor, dass Kündigungsfristen im Zusammenhang mit Dauerschuldverhältnissen (auch Dienstleistungen) von länger als 3 Monaten unzulässig sind.

    gruß
    marauder

  4. #4
    Sportbild Leser/in Avatar von movedany
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    54

    Mwst

    Hi!
    MwSt trägt immer der Endverbraucher. In dem Falle Du. Blöd, aber ist so.
    Gruß movedany

  5. #5
    Sportstudent/in Avatar von fatmike
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    1.542
    kündigungsfrist max. 3 monate!!

    beitragserhöhung: wenn die mwst-erhöhung hier der grund sein sollte, geht das klar. rechne doch einfach nach. hat sich dein beitrag mehr erhöht als er wegen der umstellung dürfte, dann sieht die sache normalerweise anders aus.

  6. #6
    Neuer Benutzer
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    Bei RA Kotz (so heißt er wirklich) gibt es eine Zusammenfassung:

    http://www.ra-kotz.de/fitnessclub.htm

    Michael

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