Genau, so einen Haftungsausschluss würde ich mir bei unbelehrbaren sicherheitshalber nach dem 2.mal ansprechen ausfüllen lassen, vielleicht denken sie dann mal drüber nach. Die Frage ist natürlich in wie weit so eine Klausel vor Gericht standhält.
Zitat von Colonel Stuart Lügenpresse halt die Frésse!
Foren-Regeln
Lesezeichen