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 Zitat von vivalafiesta
Bezug nehmend auf Ihre Email vom gestrigen Tage, bedauern wir Ihnen
mitteilen zu müssen, dass die Laufzeit des Vertrages erst mit Buchungsdatum
beginnt.
DAS muss im Vertrag stehen, ansonsten begeben sich die Jungs hier auf ziemlich dünnes Eis.
Wenn das allerdings so drin steht, dann haste Pech gehabt.
Es ist also eminent wichtig, dass Du genau guckst, was als "Vertragsbeginn" definiert worden ist.
Ansonsten halte ich das für ne ziemlich unverschämte, wenn auch coole Idee.... Die ersten Monate einer Laufzeit kündigen eh die wengsten und die 3 Monate "geschenkt" holen sie sich am Ende wieder....
und nochwas .... "am amtsgericht verhandet" wird viel... 1. kommts auf die Urteile an, die Begründungen, eventuell könnte man arglistige Täuschung ins Spiel bringen, dann kanns ganz anders ausgehen.... 2. gibts nicht wenige Amtsgerichtsentscheidungen, die später keinen Bestand mehr haben....
Wie auch immer, ich halte die 3 Monate "geschenkt" für einen fiesen trick, üble Abzocke oder sogar arglistige Täuschung (über die wahre Vertragslaufzeit)
Wenn ich ne Rechtsschutz hätte, würde ich die das durchfechten lassen... und zwar unter allen Gesichtspunkten.
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