Naja man gönnt sich ja sonst nix!Zitat von $okow
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Kleiner Vorschlag: Ein anonymer Samenspender kann z.B. nicht unterhaltsmässig belangt werden. Ansonsten gäbe es auch noch die Möglichkeit, es so zu gestalten, wie in Richtung eines Ehevertrages.
Also bevor "Dein Freund" sich da ergiesst sollte er einen ordentlichen Vertrag in Absprache mit den geneigten Damen abschliessen.
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