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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Sportstudent/in Avatar von AD26
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    Zitat Zitat von p4Yne
    jupp hab ich eben auch gemerkt... das heisst jetzt für mich ich muss so eine ummeldebestätigung haben! kann man sowas fälschen? ansonsten siehts bitter aus!
    jop das sieht ***** aus. aber ich würd auch niemals so ne hohe vertragslaufzeit nehmen, lieber ne geringere und dafür ein bissl mehr zahlen.

  2. #2
    Discopumper/in Avatar von Hefti-Schlumpf
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    geh doch einfach zum einwohnermeldeamt und sag, dass du " angeblich" umgezogen bist.
    als ich letzens umgezogen bin wollte das amt nichtmal einen mietvertrag sehen und hat mich nur nach der neuen adresse gefragt.
    dann hast du die bescheinigung vom amt und kannst damit dann zum studio.
    danach gehst du wieder zum amt und sagst,dass du wieder in deine alte wohnung umgezogen bist.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von Hefti-Schlumpf
    geh doch einfach zum einwohnermeldeamt und sag, dass du " angeblich" umgezogen bist.
    als ich letzens umgezogen bin wollte das amt nichtmal einen mietvertrag sehen und hat mich nur nach der neuen adresse gefragt.
    dann hast du die bescheinigung vom amt und kannst damit dann zum studio.
    danach gehst du wieder zum amt und sagst,dass du wieder in deine alte wohnung umgezogen bist.


    das hier schon anleitungen um sich strafbar zu machen geduldet werden versteh ich nicht so ganz.

    ist aber irgendwie typisch für die heutige zeit ...


    und in anderen threads wird dann wieder gemeckert,dass die studiobetreiber kein entgegenkommen in solchen fällen mehr zeigen.


    haste schonmal versucht mit denen vernünftig zu reden? vielleicht bringt es das ja auch ohne irgendwelche fiesen tricks.

  4. #4
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    wie schaut es aus wenn er eine körperliche schäden hat und nicht mehr tranieren darf?? muss er da auch eine bescheinigung vorlegen ?

  5. #5
    Discopumper/in
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    Ich hab den Meldezettel der Adresse meiner Eltern vorgelegt, da ich dort seit Kindheit immer noch gemeldet bin. (Hauptwohnsitz) Ob dich dort nun wirklich übernachte oder nicht .... kann denen doch sch...egal sein. Die bestehen aber auf die Abmeldung der alten Adresse (Nebenwohnsitz und Untermiete) und dort will ich mich nicht abmelden.
    Ich dachte es kommt auf die Adresse des Hauptwohnsitz an
    Bei der Einschreibung stand damals auch Nebenwohnsitz drauf und das war kein Problem.

    Nun hab ich 6 Monate weiter zahlen müssen obwohl ich dort nicht mehr wohne.

    aber versuchs mit nett reden,

  6. #6
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    auf den hauptwohnsitz kommt es nicht primär an,das ist schon alles i.o. so was das
    studio da gemacht hat.


    und zu meiner aussage mit dem reden steh ich immernoch,da man seinerseits auch ein leichtes druckmittel gegen das studio hat,da ein 2 jahres vertrag heutzutage zu lang ist und man sich normal nicht so lange an den vertrag binden muss,ist schon mehr als 1 jahr abgelaufen könnte das auch ne möglichkeit sein,ohne in den betrug abzurutschen.

  7. #7
    Eisenbeißer/in Avatar von schnuggieputzie
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    896
    Wenn Du umgezogen bist, wirst Du Dich auch ummelden, einen Mietvertrag wird es ebenso geben.
    Das heisst Du kannst in der Tat nachweisen, das Du triftige Gründe hast für eine Kündigung bzw. in diesem Falle ausserordentliche Kündigung.
    Formuliere also eine ausserordentliche Kündigung.
    Mach das schriftlich per Einschreiben.
    Die ausserordentliche Kündigung ist aufgrund Deiner Nachweisfähigkeit rechtsgültig.


    Zitat:www.jurathek.de.

    "Außerordentliche Kündigung:
    Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man gleichfalls vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht. Auch wer zur Bundeswehr einberufen wird, kann in der Regel kündigen.
    Daraus folgt, dass eine Klausel "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" unwirksam ist, da immer Krankheit, berufliche Veränderungen oder eine Schwangerschaft auftreten können. Eine solche Klausel dient "ohne Rücksicht" nur allein dem Anbieter und ist daher unwirksam. BGH (AZ: XII ZR 55/95)
    Bei einer außerordentlichen Kündigung sollten Sie innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie von den Gründen erfahren haben, die zur Kündigung berechtigen, kündigen.
    --------------------------------------
    Eine Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde, ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteilige, so die Rechtsprechung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man vorzeitig kündigen, ebenso auch, wenn das Fitnessstudio umziehen würde.

    vgl. hierzu: LG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.1994 - 12 O 796/93; LG Dortmund, Urteil v. 08.11.1990 - 8 O 343/90 + Urteile v. 25.10.1990 - 8 O 318/90 + 8 O 223/90)."
    ------------------------------------------------
    "Je weniger man mit der Außenwelt zu tun hat desto freier verfügt man über sich selbst." Youhandeau

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