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auf den hauptwohnsitz kommt es nicht primär an,das ist schon alles i.o. so was das
studio da gemacht hat.
und zu meiner aussage mit dem reden steh ich immernoch,da man seinerseits auch ein leichtes druckmittel gegen das studio hat,da ein 2 jahres vertrag heutzutage zu lang ist und man sich normal nicht so lange an den vertrag binden muss,ist schon mehr als 1 jahr abgelaufen könnte das auch ne möglichkeit sein,ohne in den betrug abzurutschen.
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Eisenbeißer/in
Wenn Du umgezogen bist, wirst Du Dich auch ummelden, einen Mietvertrag wird es ebenso geben.
Das heisst Du kannst in der Tat nachweisen, das Du triftige Gründe hast für eine Kündigung bzw. in diesem Falle ausserordentliche Kündigung.
Formuliere also eine ausserordentliche Kündigung.
Mach das schriftlich per Einschreiben.
Die ausserordentliche Kündigung ist aufgrund Deiner Nachweisfähigkeit rechtsgültig.
Zitat:www.jurathek.de.
"Außerordentliche Kündigung:
Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man gleichfalls vorzeitig kündigen; ebenso, wenn das Fitnessstudio umzieht. Auch wer zur Bundeswehr einberufen wird, kann in der Regel kündigen.
Daraus folgt, dass eine Klausel "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" unwirksam ist, da immer Krankheit, berufliche Veränderungen oder eine Schwangerschaft auftreten können. Eine solche Klausel dient "ohne Rücksicht" nur allein dem Anbieter und ist daher unwirksam. BGH (AZ: XII ZR 55/95)
Bei einer außerordentlichen Kündigung sollten Sie innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie von den Gründen erfahren haben, die zur Kündigung berechtigen, kündigen.
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Eine Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde, ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteilige, so die Rechtsprechung. Bei einem Umzug in eine andere Stadt kann man vorzeitig kündigen, ebenso auch, wenn das Fitnessstudio umziehen würde.
vgl. hierzu: LG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.1994 - 12 O 796/93; LG Dortmund, Urteil v. 08.11.1990 - 8 O 343/90 + Urteile v. 25.10.1990 - 8 O 318/90 + 8 O 223/90)."
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"Je weniger man mit der Außenwelt zu tun hat desto freier verfügt man über sich selbst." Youhandeau
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das prob ist ja nur das ich noch nicht umziehe sondern das nur vortäuschen würde... ich denke nich das mir das amt ohne weiteres eine ummeldebestätigung gibt!
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Also, am Einfachsten ist es Du hast nen Kumpel oder ne Tante bei der Du Dich für 2 oder 3 Monate anmeldest.
Du gehst dordt aufs Einwohnermeldeamt und läßt Dir von Denen eine Aufkleber mit der Neuen Adresse draufmachen.
Dann kündigst Du Deinen Vertrag wegen Umzugs !!!
Bei der Kündigung gibst Du Deine Fake Adresse folgendermaßen an:
zBsp: Sonja Müller (deine Tante )
Co / Max Mustermann ( co bedeutet zur Untermiete)
Blumenstraße 44
Hannover
Dann können Sie sogar die Antwort auf die Kündigung an Deine Tante/Dich schicken. Kein Mensch kontrolliert das nach !
Und beim Einwohnermeldeamt will auch keiner einen Mietvertrag sehen.
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