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Thema: Geldforderung

  1. #1
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    Geldforderung

    Hallo zusammen,

    würde gern mal Eure Meinung hören, vielleicht hat ja der Ein oder Andere selbst Erfahrungen gesammelt.

    Meine Exfreundin hatte vor nem guten Jahr nen Autounfall, wirtschaftlicher Totalschaden. Die Suche nach einem neuen Auto erwies sich als schwierig, da sie für den Totalschaden nicht mehr viel Geld bekam.

    In meiner Gutmütigkeit (mittlerweile würd ich es eher Blödheit nennen) hab ich ihr angeboten, ihr finanziell unter die Arme zu greifen. Ich hab ihr 4 Riesen von meinem Sparkonto auf ihr Girokonto überwiesen und hab darüber als Nachweis nen Überweisungsbeleg.

    Soweit, sogut, die Beziehung ging in die Brüche. Die Kleine hat mich, um es mal abzukürzen, von vorne bis hinten verarscht. Hab nach Beendigung der Beziehung von mehreren Leuten ganz wilde Dinge über sie erfahren....

    Ok, die Trennung ist nun ein halbes Jahr her. Da sie von sich aus bislang keinen Ton über das Geld verloren hat, habe ich sie heute darauf angesprochen.

    Ende vom Lied ist, dass sie mir die Kohle natürlich nicht zurückzahlen will (und wohl auch nicht kann, da sie kronisch pleite ist und überhaupt nicht mit Geld umgehen kann).

    Lange Rede, kurzer Sinn:

    Wie stehen die Chancen, dass ich mittels des Überweisungsbeleges das Geld einklagen kann?

    Ich weiß Bescheid darüber, dass man als Privatperson gegen jemand Anderen ein gerichtliches Mahnverfahren führen kann. Also was das angeht, brauch ich keinen Rat. Es geht mir halt lediglich um die rechtliche Wirksamkeit des Überweisungsbeleges.

    Sie könnte sich ja doof stellen und behaupten, ich habe ihr die Kohle geschenkt?! Allerdings könnte ich ja dann sagen, dass auf dem Beleg "Darlehen" vermerkt ist.

    Vielleicht weiß hier Jemand nen Rat. Werde sicher auch noch nen Anwalt befragen, aber dachte mir, erstmal hier nach Erfahrungen zu forschen.

    Danke schonmal für Antworten.

    PS: Keine Wertung, weiß selber, dass ich ein riesen Schaf bin und werd ner Tussi sicher nie wieder Geld geben.

  2. #2
    Sportstudent/in Avatar von Tommy1982
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    geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen

  3. #3
    Sportstudent/in Avatar von LP10
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    Zitat Zitat von Tommy1982
    geschenkt ist geschenkt, wieder holen ist gestohlen
    . ne ne

    das mit dem "darlehen" wird dich bei einer zivilrechtlichen klage schonmal ziemlich weit bringen. dabei spielt es auch nicht großartig ins gewicht, dass kein tilgungsplan oder ähnliches aufgestellt wurde. ich denke mal bei euch hieß es : "wenn du wieder was hast, dann gibste es mir"

    wenn sie einen job hat (auch auf 400er) wird sie, wenn sie verurteilt wird, auf jeden fall zahlen müssen, auch wenns nur 10 euro im monat sind. du sagst, dass sie kronisch pleite ist. das heißt ja, sie hat geld

    und ansonsten ab zum profi, also zum anwalt. so teuer ist der nicht, wenn man bedenkt, dass es sich um 4 riesen handelt

    PS: wenn man die alte nicht heiraten will, dann gibt man ihr auch keinen batzen geld. soll schon leute gegeben haben, welche nach 3 monaten ne kontovollmacht ausgestellt haben. *ich hatte ein gutes gefühl bei ihm/ihr*

    PS2: umbringen und als warnung an alle anderen schuldner an ner laterne aufhängen

  4. #4
    Flex Leser
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    Dat lp ist auch zu jeder Tages- und Nachtzeit on..

  5. #5
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    adresse und angebot dann regle ich das ...

  6. #6
    Fiese Fratze Avatar von Frame77
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    Wäre hier kein Catchkäse-verbot, würd ich ja sagen, "ruf den commander an...
    alternativ den mörper, der nimmt sie so hart ran, dass sie gern zahlen wird."

    aber so wirst du wohl zum anwalt müssen.

  7. #7
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    ob der commander für sowas der richtige wäre ...

  8. #8
    Neuer Benutzer
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    Danke erstmal für die Antworten, naja, danke an LP10 ....

    Moskau-Inkasso wäre sicher auch ne Alternative, aber vorher versuch ich es dann erstmal mit einem Anwalt denke ich.

    Bislang gibt es keine Tilgungsplan, wurde halt - wie schon von LP10 vermutet - so vereinbart, dass sie es mir zurückzahlt, wenn sie was hat.

    Ok, werd dann nächste Woche mal nen Anwalt konsultieren und mich mal beraten lassen.

    Glaubt mir, wenn ich es könnte, würd ich mich selber in den Ar..... beißen. Naja, aus Schaden wird man klug.

    Greets

  9. #9
    Gesperrt
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    1.160
    Vergiss den Anwalt!

    Er taugt nichts wenn er sagt: Ja, gute chancen! Wir Klagen!

    Kostet nur Geld, weil deine Ex- von einer Schenkung ausging.

    Du must das Gegenteil beweisen, ohne was schriftliches oder Zeugen kannst du n i c h t s beweisen.

    Schreib die Kohle ab oder mach den Anwalt reich!

  10. #10
    Fiese Fratze Avatar von Frame77
    Registriert seit
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    wie kann jemand bei einem verwendungszweck "darlehen" von einer schenkung ausgehen?

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