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Thema: Geldforderung

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Danke erstmal für die Antworten, naja, danke an LP10 ....

    Moskau-Inkasso wäre sicher auch ne Alternative, aber vorher versuch ich es dann erstmal mit einem Anwalt denke ich.

    Bislang gibt es keine Tilgungsplan, wurde halt - wie schon von LP10 vermutet - so vereinbart, dass sie es mir zurückzahlt, wenn sie was hat.

    Ok, werd dann nächste Woche mal nen Anwalt konsultieren und mich mal beraten lassen.

    Glaubt mir, wenn ich es könnte, würd ich mich selber in den Ar..... beißen. Naja, aus Schaden wird man klug.

    Greets

  2. #2
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    1.160
    Vergiss den Anwalt!

    Er taugt nichts wenn er sagt: Ja, gute chancen! Wir Klagen!

    Kostet nur Geld, weil deine Ex- von einer Schenkung ausging.

    Du must das Gegenteil beweisen, ohne was schriftliches oder Zeugen kannst du n i c h t s beweisen.

    Schreib die Kohle ab oder mach den Anwalt reich!

  3. #3
    Fiese Fratze Avatar von Frame77
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    wie kann jemand bei einem verwendungszweck "darlehen" von einer schenkung ausgehen?

  4. #4
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    254
    comi der alte schnellcharmeur würde ihr sogar 5riesen ausm kreuz leiern...

    ansonsten sofort mahnbescheid ausstellen lassen, gibt ja auch verjährungsfristen.

  5. #5
    Eisenbeißer/in
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    eine nacht mit mir, und deine ex bezahlt die 4000 + zinsen + mahnkosten + mein honorar + trinkgeld mit einem lächeln

    und wenn sie es wirklich nicht kann, bin ich gerne bereit ihr einen konsumentenkredit zu vermitteln, mit guten konditionen in der restschuldversicherung.

  6. #6
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    Zitat Zitat von COMMANDER XXL
    eine nacht mit mir, und deine ex bezahlt die 4000 + zinsen + mahnkosten + mein honorar + trinkgeld mit einem lächeln
    .
    warum? das du sie ja kein zweites mal beglückst oder wie?

  7. #7
    Fiese Fratze Avatar von Frame77
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    Zitat Zitat von musclizer
    comi der alte schnellcharmeur würde ihr sogar 5riesen ausm kreuz leiern...

    ansonsten sofort mahnbescheid ausstellen lassen, gibt ja auch verjährungsfristen.
    das wär vermutlich das beste, widersprechen würde sie aus unkenntnis vermutlich nicht, und damit wäre es wasserdicht...

  8. #8
    Sportstudent/in Avatar von Sternchen
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    Wenn in dem Betreff der Überweisung (Kontoauszug!) wirklich "Darlehn" drin steht hast Du schon mal gute Karten.
    Zeuge wäre natürlich ideal, aber so what.

    Fordere sie nochmal schriftlich (!) auf, Dir das Geld bis zum ... (z.B. 14 Tage) zurückzuerstatten. Bei fruchtlosem Fristablauf mach nen Mahnbescheid.
    Dann hast Du zumindest einen Titel.
    Wenn sie dagegen Widerspruch einlegt, dann geht das ganze eh vor Gericht.

    Gibts bei Dir ne ÖRA?
    Da kann man sich auch sonst für n kleinen Betrag in die Kaffeekasse beraten lassen.

    Viel Erfolg!
    Sterni

  9. #9
    Fiese Fratze Avatar von Frame77
    Registriert seit
    03.07.2007
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    7.359
    jap.
    den titel bekommst du automatisch, wenn sie keinen widerspruch einlegt.

    und der titel gilt die nächsten 30 jahre, kannst ihr dann jederzeit nen gerichtsvollzieher schicken

  10. #10
    Sportstudent/in Avatar von LP10
    Registriert seit
    23.05.2007
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    1.590
    Zitat Zitat von Frame77
    jap.
    den titel bekommst du automatisch, wenn sie keinen widerspruch einlegt.

    und der titel gilt die nächsten 30 jahre, kannst ihr dann jederzeit nen gerichtsvollzieher schicken
    wollen wir nicht vergessen, dass sie doch die 4k in ein neues auto investiert hat. also hat sie wenigstens das ding als vermögen. bei unserem guten öpn wird keiner sagen, dass sie auf das auto angewiesen ist, solangen der wagen direkt mit ihrem job zu tun hat ala pizzafahrer.

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