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Thema: Geldforderung

  1. #21
    Sportstudent/in Avatar von LP10
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    Zitat Zitat von Dolph78

    Werde dann sicher den Weg einer schriftlichen "Mahnung" (eventuell mit Angebot Ratenzahlung ???) gehen und danach ggfs. den Mahnbescheid beantragen.
    musst du halt wissen, ob sie die 4k auf einmal zahlen kann. kannst ja auch machen, dass wenn eine zahlung ausbleibt das verfahren eingeleitet wird

    Ist es ratsam, gleich den Mahnbescheid loszujagen? So hätte sie nicht die Möglichkeit, sich noch groß zu informieren (wegen Widerspruch etc.) , da ja Fristen einzuhalten sind. Wenn ich ihr erst nen Brief schicke mit einer Zahlungsaufforderung, hätte sie ja "mehr Zeit" und könnte sie sich ja nochmal schlau machen ... Ihr versteht ?!
    wenn du als frist 2 tage schreibst, kannst du die mahnung eh vergessen. zeit wird sie genug haben. so oder so

    Ein Anwalt würde doch sicher genau das Gleiche veranlassen, oder?

    Muss noch anfügen, dass auf dem Überweisungsbeleg nichts von einem "Darlehen" steht. Habe halt nur den Beleg ansich.
    waaaaas? du hast das forum angelogen. sperrt die sau
    die summe steht schonmal. das ist auch wichtig. wenns halt "höher" geht musst du halt den richter überzeugen, das das geld kein geschenk ist. z.b. hättest du ansonsten das auto auf dich kaufen können und ihr kostenlos zur verfügung stellen können, so dass sie versicherung+ wartung zahlen müsste.
    .................

  2. #22
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    Zitat Zitat von Dolph78

    Werde dann sicher den Weg einer schriftlichen "Mahnung" (eventuell mit Angebot Ratenzahlung ???) gehen und danach ggfs. den Mahnbescheid beantragen.
    zu einer mahnung bist du nicht verpflichtet. sobald der schulder zum tax X nicht zahlt, ist er in verzug. mahnungen sind reine kulanz dem schuldner gegenüber.

    Zitat Zitat von Dolph78
    Muss noch anfügen, dass auf dem Überweisungsbeleg nichts von einem "Darlehen" steht. Habe halt nur den Beleg ansich.
    was steht denn als betreff auf deinem kontoauszug? wenn "darlehen"-klare sache.

  3. #23
    Sportstudent/in Avatar von LP10
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    Zitat Zitat von musclizer
    zu einer mahnung bist du nicht verpflichtet. sobald der schulder zum tax X nicht zahlt, ist er in verzug. mahnungen sind reine kulanz dem schuldner gegenüber.
    es gibt für ihn ja keinen tag x. an ihrer stelle würde ich es auf einen prozess ankommen lassen. das bissle mehrgeld, was sie verlieren könnte, gleicht das risiko aus. wobei ein richter wohl eher dem naiven bodybuilder glaubt

  4. #24
    Sportstudent/in Avatar von Legend
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    wenn sie chronisch pleite ist, wie willst du denn dann bitte geld bekommen???

    selbst wenn du den prozess gewinnst, heisst das noch lange nicht das du das geld siehst!

    willst du pfänden lassen? dann viel erfolg!


    ich würde NUR einen prozess führen wenn ich weiss, dass sie arbeiten geht und man dann einen teil ihres lohnes pfänden kann, alternativ wenn du weisst das sie noch etwas verwertbares besitzt, z.b. immobilie auto etc...

    ach ja noch was:



    WER SICH AUF EINE FRAU VERLÄSST IST VERLASSEN!


    MfG Legend

  5. #25
    Sportstudent/in Avatar von LP10
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    Zitat Zitat von Legend
    wenn sie chronisch pleite ist, wie willst du denn dann bitte geld bekommen???

    ich würde NUR einen prozess führen wenn ich weiss, dass sie arbeiten geht und man dann einen teil ihres lohnes pfänden kann, alternativ wenn du weisst das sie noch etwas verwertbares besitzt, z.b. immobilie auto etc...
    du beantwortest es ja selber. chronisch pleite heißt ja, sie hat eigentlich geld, gibt es nur immer zu schnell aus. wenn sie nichts hat, ist sie pleite und nicht chronisch pleite. und wenn am monatsersten die kohle schon weg ist, kann sies auch nicht ausgeben

  6. #26
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    um da vielleicht mal etwas licht ins dunkle zu bringen, hier ein paar hinweise:

    1. Bzgl. des gerichtlichen Mahnverfahrens (§§ 688 ff. ZPO) sei darauf verwiesen, dass vom Gericht (Rechtspfleger) lediglich eine allg. Schlüssigkeitsprüfung vorgenommen wird, mit anderen Worten: der wird nicht das Bestehen oder Nicht-Bestehen des Anspruchs auf Rückzahlung prüfen sondern nur allgemein klären "kann sowas sein?". Er will dafür in aller Regel auch keinerlei Nachweise, Vordruck ausgefüllt, ein paar Euro Gebühren vorgestreckt und schon schickt er das Teil auf den Weg.
    Die gemahnte Person hat 14 Tage Zeit zu reagieren und entweder vollständig, teilweise oder gar nicht zu widersprechen. Wenn die 14 Tage verstreichen und die gemahnte Person nicht widerspricht, kannst Du beim Gerichtshelferling die Ausstellung eines vollstreckbaren Titels beantragen, mit der dann der Gerichtsvollzieher loszieht. Der kann dann auch Pfänden, Ratenzahlung vereinbaren und viele andere sinnlose Sachen machen.
    Wenn die gemahnte Person widerspricht kommt es darauf an ob Du bei Beantragung des Mahnbescheids bereits angekreuzt hast in ein streitiges Verfahren übergehen zu wollen, in diesem Fall wird nämlich der Vorgang an das zuständige AG (da unter 5000 EUR) weitergeleitet. Das bringt uns schon zu Punkt 2.

    2. Um es mal ehrlich auf den Punkt zu bringen, lässt sich sagen: deine Chancen stehen schlecht. Die Tatsache, dass hier ein Darlehensvertrag (§§ 488 ff. BGB) geschlossen wurde, ist von der anspruchsführenden Person (Dir) zu beweisen. Allein die Tatsache, dass im Überweisungsvermerk "Darlehen" steht, beweist noch gar nichts. Dieses Sammelsurium von Indizien unterliegt der richterlichen Würdigung. Soll heißen: wenn der Richter mit dem was Du hast, davon zu überzeugen ist, dass hier 1. Ein Darlehensvertrag geschlossen wurde und 2. eine Rückzahlung nicht erfolgt ist, kannst Du im Prozess durchaus gewinnen.
    An Stelle Deiner Freundin würde ich im Prozess vortragen, dass ich keine Kenntnis habe wie und warum Du mir was überwiesen hast. Vom Eingang des Betrags auf meinem Konto wusste ich nichts, der Betrag ist auch ohne meine Kenntnis von dort weggekommen. Ich kann mich allerdings daran erinnern, dass Du mit meiner EC-Karte häufiger Geld für mich abgehoben hast, weil ich zu faul war zur Bank zu gehen. Damit kommen wir zu Punkt 3.

    3. Aus der Sache lernt man: wenn es um größere Geldsummen geht, einfach kurz schriftlich etwas festhalten, sodass im Nachhinein brauchbare Beweise existieren!
    Und jetzt würde ich entweder Punkt 1 (ohne Beantragung des streitigen Verfahrens) versuchen oder die Geschichte vergessen.

  7. #27
    Phantom Rooster Avatar von Daemonarch
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    Notfalls geben wir die Sache an Asgard, der wird sich um das Täubchen kümmern..
    Zitat Zitat von Colonel Stuart Beitrag anzeigen
    Lügenpresse halt die Frésse!

  8. #28
    Discopumper/in
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    Denke auch, daß Du ganz schlechte Karten hast wenn die "Gute" nicht zahlen will!!!

    Ich kläre, daß aber morgen in der Arbeit ab, und gebe Dir am Abend Bescheid!!!

  9. #29
    Sportstudent/in Avatar von LP10
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    Zitat Zitat von Daemonarch
    Notfalls geben wir die Sache an Asgard, der wird sich um das Täubchen kümmern..
    . hast gerade bei mir gepunktet und zwar 200/10

  10. #30
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    LP10 hat nicht recht wenn er behauptet, dass sie bei 400€ Job z.B. 10 € mtl. zurück zahlen kann.

    Die Pfändungsgrenzen sind durchweg höher.

    Mahdi hat leider recht in seiner Äusserungen!

    Wenn du es trotzdem nicht glaubst: Erstmal ohne Anwalt!!

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