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ich würds so versuchen. über anwalt zahlst wohl nur drauf denke ich mir mal.
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Um es kurz zu machen:
Das Mahnverfahren ist eine Option, aussichtsreich ist auch sie allerdings nicht. Wenn Sie einigermaßen selbstsicher agiert, wird dem Mahnbescheid einfach voll umfänglich widersprochen und du bleibst auch noch auf diesen Kosten sitzen. Zu den düsteren Erfolgsaussichten eines Übergangs in ein streitiges Verfahren wurde hier ja schon mehrfach geschrieben.
So schwer es dir fällt: mehr als das Geld abzuschreiben und zu versuchen das ganze als mahnende Lebenserfahrung für die Zukunft zu verbuchen, wird dir wohl nicht übrig bleiben.. Es sei denn du bist gewillt, schlechtem Geld ohne große Erfolgsaussicht noch gutes hinterher zuwerfen...
Gruß
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Hallo.
Es ist einiges geschrieben worden, was die Sache eher verkompliziert als vereinfacht.
Wenn Du einen Anspruch gerichtlich geltend machen willst, dann musst Du alle anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen. Bei einem Darlehens-Rückzahlungsanspruch sind das:
a) Das Zustandekommen eines Darlehensvertrages. Das ist hier der problematische Punkt. Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt und auf einem Überweisungsträger nichts vermerkt ist (dieses wäre nur ein Indiz), dann wären andere Beweise zu suchen. Gibt es Zeugen? Oder anderen Schriftverkehr?
b) Die Auszahlung des Darlehensbetrages. Dieses wäre ohne weiteres durch Vorlage der Kontoauszüge bzw. Bankauskunft zu leisten.
c) Kündigung des Darlehens. Die Laufzeit für's Darlehen muss abgelaufen sein. Das hängt von der individuellen Vertragsgestaltung ab.
Du musst als Anspruchführer in einem Zivilprozess gerade nicht beweisen, dass durch erfolgte Rückzahlung der Anspruch nicht erloschen ist. Das ist eine Einwendung, die der Gegner zu beweisen hätte. Dieses ist hier teilweise falsch dargestellt worden.
Angesichts des nicht unerheblichen Geldbetrages würde ich (teilweise abhängig von der Beweislage) folgendes gestuftes Vorgehen empfehlen:
1. Evtl. telefonische Aufforderung zur Rückzahlung. Appell an das Gewissen. Ggf. Drohung mit weiteren Schritten.
2. Privates Forderungsschreiben ggf. mit Ratenzahlungsvereinbarung
3. Anwaltliches Forderungsschreiben (kann ggf. bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners etwas kosten)
4. Gerichtliches Mahnverfahren
5. ggf. Zivilklage
MfG
OVM
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