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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Eisenbeißer/in Avatar von SuperHornet
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    Zitat Zitat von Hefti-Schlumpf
    noch ne frage:

    muss die polizei mich nicht
    1.) entweder nach dem abhauen verfolgen und schnappen
    nein, denn wenn sie es nicht schafft dann ist es so, es ist kein spiel indem du gewinnst wenn es dir gelingt der polizei zu entwischen.
    wo kämen wir denn hin, wenn nur diejenigen bestraft würden, wenn sie auf frischer tat geschnappt wären.

    Zitat Zitat von Hefti-Schlumpf
    oder

    2.) ein Beweisfoto von dem Fahrer haben wo Fahrer + Kennzeichen zu sehen ist

    um zu beweisen , dass ich es 100% war der abgehauen ist und nicht meine Großmutter oder sonst wer ?
    so funktioniert es nicht, da der fahrzeughalter sein auto nicht als gestohlen gemeldet hat trägt er die volle verantwortung.


    Zitat Zitat von Hefti-Schlumpf
    Ansonsten ist nur schwer zu beweisen, dass ich es war, der abgehauen ist, da ja auch 2 andere Personen mit dem Wagen gefahren sein könnten.
    ok, lass mich kurz überlegen wie ich es dir erklären kann.
    gehen wir davon aus dass die polizei das kennzeichen kennt. außer dem fahrzeughalter gibt es noch 3 fahrer, dich eingeschlossen, also 4 beteiligte

    1. der fahrzeughalter steht in der verantwortung, bekommt eine strafanzeige

    2. er bekommt auch die gelegenheit sich zu den straftaten zu äußern

    3. gibt er die taten zu, wird er mit allen konsequenzen bestraft

    4. wird er die taten bestreiten, muss er glaubhaft darlegen wer sonnst zugang zu dem fahrzeug hat und wer gefahren ist

    5. entweder er sagt gleich die wahrheit und zeigt mit dem finger auf dich oder er nennt die namen und adressen aller 3 fahrer

    6. die 2 anderen fahrer können wir denke ich ausschließen

    7. jetzt bist du dran sich zu den vorfällen zu äußern, gibst du es zu, lernst du für die zukunft. bestreitest du es, fängt der spaß jetzt an.

    8. der fahrzeughalter kann aufgrund deiner aussage dich wegen vortäuschung einer straftat anzeigen da du ihm absichtlich diese in die schuhe schieben "willst".

    9. den wagen von dem fahrzeughalter kannst du schon mal vergessen. du müsstest dich zu der neuen anzeige äußern und würdest dich womöglich in widersprüche verstricken.

    10. hälltst du nach wie vor an "deiner unschuld" fest, kommt es auf kurz oder lang zum prozess (zivilrecht) denn der fahrzeughalter wird es kaum mit sich machen lassen.

    11. sagst du am anfang des prozesses doch die wahrheit, dann kannst du es genauso gut am anfang bei der polizei schildern. punkt 7

    12. frag mich jetzt nicht nach dem ausgang des prozesses, sollte es dazu kommen wäre es SEHR MIES, ARM UND FEIGE. denke an lokis worte. solltest du weiter "lügen" (soweit bist du jetzt nicht, ist klar, bis hierhin ist der verlauf imaginär) und den prozess am ende verlieren, käme noch einiges hinzu, von kosten ganz zu schweigen.




    § 145d Vortäuschen einer Straftat
    (1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

    1.daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
    2.daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten

    1.an einer rechtswidrigen Tat oder
    2.an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat
    zu täuschen sucht.




    § 153 Falsche uneidliche Aussage
    (1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Einer in Absatz 1 genannten Stelle steht ein Untersuchungsausschuss eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes gleich.




    § 154 Meineid
    (1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

    (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.




    § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (je nach auslegung falls sich der polizist verletzt hat)
    (1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

    1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
    2.eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

    1.nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
    2.berechtigt oder entschuldigt
    vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

    (3) 1Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. 2Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

    (4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

    (5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.




    § 223 Körperverletzung
    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar



    Zitat Zitat von Hefti-Schlumpf
    2te Frage:

    Falls es egal ist ob Foto oder nicht vorhanden ist, kann man dann nicht behaupten man hätte den Polizisten nicht als Polizisten erkannt und ist deshalb einfach weitergefahren.

    (übrigens der Polizist hatte keine Kelle und trug auch keine Polizeimütze. Nach meinem Wissen, ist es Pflicht als Polizist eine Polizeimütze zu tragen.Aber das ist ja eigendlich auch egal, weil das kann ich wiederumm nicht beweisen
    behaupten kannst du viel, du kannst auch sagen dass es die ferengi waren und du angst hattest, um dein geld betrogen zu werden.

    ob der richter dir das glaubt, ist eigentlich klar, genauso verhällt es sich mit der mütze und der polizeikelle.

  2. #2
    Sportstudent/in Avatar von Cheyenne
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    Zitat Zitat von SuperHornet
    nein, denn wenn sie es nicht schafft dann ist es so, es ist kein spiel indem du gewinnst wenn es dir gelingt der polizei zu entwischen.
    wo kämen wir denn hin, wenn nur diejenigen bestraft würden, wenn sie auf frischer tat geschnappt wären.
    Nach Schweden kämen wir dann! Da ist das nämlich so. Stichwort Ghostrider

  3. #3
    Eisenbeißer/in Avatar von SuperHornet
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    Zitat Zitat von Cheyenne
    Nach Schweden kämen wir dann! Da ist das nämlich so. Stichwort Ghostrider
    also der ist ne ausnahme .... zählt nicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von SuperHornet
    also der ist ne ausnahme .... zählt nicht


    Ist der Mika denn jetzt nu tot, oder war das nur ein Gerücht?

  5. #5
    Eisenbeißer/in Avatar von SuperHornet
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    Zitat Zitat von stampfer
    Ist der Mika denn jetzt nu tot, oder war das nur ein Gerücht?
    du, ich bin da bei ihm nicht so im thema, kann ich nicht mitreden

  6. #6
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    Ich bin auch mal vor der Polizei abgehauen.. Bzw mehrfach, aber nur bei einem mal wusste ich auch sofort, dass da die Polizei hinter mir her war.. Naja, jedenfalls sind 2-3 Bullen hinter mir hergerannt, sogar mit nem Hund und ich habs trotzdem geschafft denen abzuhauen.. Die hatten keine Chance. Nicht dass ich darauf so stolz wäre.. Aber war selber im nachhinein etwas beeindruckt zu was einem Panik bringen kann.. Ich bin gesprintet wie ein Irrer, über 2-3 Zäune gehüpft und dann irgendwann komplett entkommen.

    Fazit: Kaputte Hose & Hemd (beides neu), ledierter Arm und kratzer neben meinem besten Stück - Das hätte echt in die Hose gehen können. Und alles nur wegen einer kleinen Jugendlapalie.. Ich war damals 16.

  7. #7
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    Zitat Zitat von -1RON-
    Und alles nur wegen einer kleinen Jugendlapalie.. Ich war damals 16.
    Was war es denn ?

  8. #8
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    bin mal am 1.mai vor den bullen geflitzt, hab aber nix gemacht. na ja, ******* gruppenzwang. aber wenn da ne horde auf einen zurennt, da geb ich lieber fersengeld,ich war nicht gepanzert...

  9. #9
    Men`s Health Abonnent Avatar von Kahl-heinz
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    Zitat Zitat von -1RON-
    Ich bin auch mal vor der Polizei abgehauen.. Bzw mehrfach, aber nur bei einem mal wusste ich auch sofort, dass da die Polizei hinter mir her war.. Naja, jedenfalls sind 2-3 Bullen hinter mir hergerannt, sogar mit nem Hund und ich habs trotzdem geschafft denen abzuhauen.. Die hatten keine Chance. Nicht dass ich darauf so stolz wäre.. Aber war selber im nachhinein etwas beeindruckt zu was einem Panik bringen kann.. Ich bin gesprintet wie ein Irrer, über 2-3 Zäune gehüpft und dann irgendwann komplett entkommen.

    Fazit: Kaputte Hose & Hemd (beides neu), ledierter Arm und kratzer neben meinem besten Stück - Das hätte echt in die Hose gehen können. Und alles nur wegen einer kleinen Jugendlapalie.. Ich war damals 16.
    Hehehe solche Erfahrungen sinds aber allemal wert
    Früher hab ich das im Winter richtig hobbymässig gemacht, morgends im Dunkeln ohne Licht mitm Fahrrad zur Schule gefahren. Die Cops standen immer an der selben Ecke mitm Streifenwagen und haben die Schüler ohne Licht abgezogen.
    Ich schon vorher immer die Strassenseite gewechselt und dann gemütlich dran vorbeigefahren.

    Und dann gings immer ab...Wachtmeister ruft einem laut und bestimmt zu dass man antanzen soll, ich voll in die Pedale und weg, die Cops richtig ausgetiert und haben einem hintergeschrien, die jungen sportlichen sind einem manchmal hinterhergerannt, manchmal sogar mitm Streifenwagen...

    Aber als jahrelanger ortskundiger Zeitungsbote kennt man natürlich sein Hood und die Cops hatten niemals ne Chance.

    Das waren noch Kicks, herrlich..

  10. #10
    Sportstudent/in Avatar von Cheyenne
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    Zitat Zitat von SuperHornet
    also der ist ne ausnahme .... zählt nicht
    Der eine?
    Das gilt in ganz Schweden!!

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